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Rechtsanwältin Kerstin Titze

Mit Kompetenz und Fingerspitzengefühl

| Lesedauer: 2 Minuten

Die Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht strebt konsequent das bestmögliche Ergebnis für ihre Mandanten an.

Erben birgt emotionalen Sprengstoff: Wer ist Erbe, wer pflichtteilsberechtigt? Ist das Testament wirksam? Wird das Haus versteigert? "Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Wer für den Mandanten das Optimum herausholen will, muss sattelfest sein. Das setzt viel Erfahrung und ständige Weiterbildung voraus und dazu Fingerspitzengefühl", so Rechtsanwältin Kerstin Titze. Die Fachanwältin, die seit zwanzig Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig ist, weiß: "Vielen Erbstreiten liegt ein alter familiärer Zwist zu Grunde. Wer die persönlichen Bedürfnisse und Verletzungen der Menschen nicht berücksichtigt, erzielt auch kein optimales Ergebnis."

Wo es möglich ist, setzt Titze auf außergerichtliche Lösungen. "Ein Erbstreit belastet die Betroffenen stark. Mancher Mandant gewinnt durch eine Einigung seinen Seelenfrieden zurück. Das kann manchmal ein größerer Gewinn sein als jahrelang zu streiten."

Wenn es darum geht, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Testamente zu erstellen, zeigt sich, dass das Erbrecht jeden betrifft.

"Testamentsgestaltung ist hochindividuell. Es gilt, alle Umstände im Blick zu behalten, ob Pflichtteil oder Erbschaftsteuer, Lebensversicherungen, der Güterstand von Eheleuten etc. Es gibt viele Möglichkeiten, auch außerhalb des Testaments, den Nachlass zu beeinflussen oder Pflichtteile zu reduzieren."

Titze rät jedem, den Nachlass frühzeitig zu regeln und dabei die juristische Beratung nicht zu scheuen. "Wer wohlberaten eine gute Nachlassregelung erstellt, hat gut investiert und erspart seinen Erben oft ein Vielfaches an Kosten für vermeidbare Rechts-streite. Guter Rat ist sein Geld wert."

Auch bei Schenkungen zu Lebzeiten gibt es viel zu beachten, damit z.B. das Sozialamt im Pflegefall nicht auf das Haus zugreift. "Viele wissen nicht, dass auch Schenkungen Pflichtteilsansprüche auslösen oder Kinder sich Schenkungen nicht automatisch auf das Erbe anrechnen lassen müssen." In jedem Fall gilt es eine Vielzahl von Fragen zu klären.

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