Millionen von Menschen werden die Auswirkungen des Streiks von Verdi und EVG zu spüren bekommen.
Deutschland steht an diesem Montag in weiten Teilen still. Mit ihren Aufrufen zu Arbeitsniederlegungen sorgen die Gewerkschaften Verdi und EVG dafür, dass hunderttausende Beschäftigte im Verkehrssektor der Republik in den Ausstand treten werden. Millionen von Menschen werden die Auswirkungen des Streiktags spüren können.
Ist das Land in Geiselhaft?
Befindet sich das Land in Geiselhaft, wie es nun von manchen Vertretern der Industrie schon fast hysterisch verlautbart wird? Wird die Akzeptanz für das Streikrecht gefährdet, so wie der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, anführt?
Die Antwort auf diese Fragen kann nur „Nein“ lauten! Denn diejenigen, die die Arbeit niederlegen, sind ebenso Mitbürgerinnen und -bürger. Ihre Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und höhrer Entlohnung sind gerade in Zeiten der hohen Inflation und sich verändernder Arbeitswelten legitim. Streik muss weh tun!
Das Grundgesetz schützt das Streikrecht
Aber was darf Streik? Dieser Frage gingen kürzlich die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages nach. Interessierten sei die Lektüre der Ausarbeitung zu empfehlen (WD 6 - 3000 - 003/23). „In der Wahl der Kampfstrategie ist die Gewerkschaft weitestgehend frei. So sind Teil- und Schwerpunktstreiks zulässig; auch Warnstreiks sind von der Strategiefreiheit umfasst“, heißt es dort mit Bezug auf das im Grundgesetz garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit.
Es gibt aber Grenzen, weswegen der Blick nach Frankreich nicht zielführend ist. „Die Forderung, für die gestreikt werden soll, muss sich auf einen Gegenstand beziehen, der grundsätzlich in einem Tarifvertrag regelbar ist“, erklären die Wissenschaftlichen Dienste. „Politische Streiks sind daher in Deutschland unzulässig. Damit sind auch Generalstreiks zur Durchsetzung politischer Forderungen grundsätzlich rechtswidrig.“ Und diese Einschränkung ist gut.
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