Justiz

Teilnehmer der „Scharia-Polizei“ zu Geldstrafen verurteilt

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Die Angeklagten im Gerichtssaal.

Die Angeklagten im Gerichtssaal.

Foto: Henning Kaiser/dpa

Wuppertal.   Weil sie als „Scharia-Polizei“ durch Wuppertal patrouillierten, müssen sieben Angeklagte Geldstrafen bezahlen. So urteilte jetzt das Landgericht.

Sieben Teilnehmer und Helfer der sogenannten „Scharia-Polizei“ sind vom Wuppertaler Landgericht schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht verhängte am Montag Geldstrafen zwischen 300 und 1800 Euro gegen die sieben Männer im Alter zwischen 27 bis 37 Jahren. Ihre Aktion sei dazu geeignet gewesen, einen suggestiv-militanten Effekt zu erzielen.

Ihre Aktion sei dazu geeignet gewesen, einen „suggestiv-militanten Effekt“ zu erzielen, heißt es in der Begründung des Urteils. Die Männer seien sich dessen auch bewusst gewesen. Sie hätten den Bezug zur Scharia-Polizei bewusst hergestellt, einer aus dem Nahen Osten bekannten militanten Gruppierung, die Gewalttaten ausübt.

Fünf Jahre nach dem Auftritt der selbst ernannten „Scharia-Polizei“ in Wuppertal im September 2014, der damals bundesweit Empörung auslöste, hatte sich die Justiz erneut mit dem Fall beschäftigen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Freisprüche der Männer aufgehoben und die Neuauflage des Verfahrens angeordnet.

Verstoß gegen das Uniformverbot

Mit Warnwesten, auf denen bei dem Großteil der Gruppe „Shariah Police“ stand, waren Islamisten 2014 in der Wuppertaler Innenstadt als selbst ernannte Sittenwächter auf Streife gegangen. Sie verteilten dabei gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah Controlled Zone“ (Sharia-kontrollierte Zone), deren Inhalt Verhaltensregeln radikaler Muslime auflistete, darunter das Verbot von Alkohol, Glücksspiel, Musik und Konzerten.

Den Angeklagten wurde in dem Prozess ein Verstoß gegen das Uniformverbot vorgeworfen, bzw. Beihilfe dazu. Im ersten Prozess waren die Angeklagten im November 2016 frei gesprochen worden. Das Gericht berief sich dabei auf die Zeugen, von denen nach eigenen Angaben sich damals niemand eingeschüchtert gefühlt habe. Der BGH hob die Freisprüche im Januar 2018 auf.

Einige Verteidiger wollen in Revision gehen

Als Initiator der Sittenpolizei galt der Islamist Sven L. Er war später wegen Terrorhilfe verurteilt worden und wurde jüngst aus der Haft entlassen. Vor dem Landgericht sagte L. als Zeuge aus und hatte die Angeklagten entlastet.

Das Landgericht Wuppertal hatte zu prüfen, ob die Aktion grundsätzlich dazu geeignet war, jemanden einzuschüchtern und dieses bejaht. Die Islamisten hatten ihren Auftritt gefilmt und ins Internet gestellt. Gegen das Urteil kann erneut Revision eingelegt werden. Einige Verteidiger kündigten dies bereits an. (mit dpa)

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