Dinslaken. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist ausgelaufen. Wie viele Dinslakener pünktlich abgegeben haben. Und wie es weitergeht.
Anders als in Bayern ist in NRW die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am Dienstag, 31. Januar, abgelaufen. „Im Finanzamt Dinslaken liegen insgesamt 32.700 Erklärungen vor, rund 69 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Dagmar Reusmann, Leiterin des Finanzamts Dinslaken. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“
Werd die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werd das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont die Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“
So geht es weiter
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Reusmann. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“ Der errechnete Grundsteuerwert hat aber noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Auf www.grundsteuer.nrw.de finden Eigentümerinnen und Eigentümer hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten. „Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so die Leiterin. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter 02064-445-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.
>>Hintergrund
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
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