
Der stellvertretende Bürgermeister Eyüp Yildiz (3.v.r.) war für die Stadt bei der Präsentation des Awo-Kinderrechtepfads dabei.
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Dinslaken. Awo hat einen Mitmach-Parcours für Grundschulen über Kinderrechte entwickelt. So lief die Präsentation im Dinslakener Rathaus.
Was ist gesünder: ein Hamburger oder ein Stück Obst? Wie sehen die Familien der Klassenkameraden aus? Zwei Aspekte, die beim Kinderrechtepfad eine Rolle spielen. Im Rathaus wurde der von zwei Awo-Beratungsstellen entwickelte Parcours für Grundschüler vorgestellt. Grundschulen in Dinslaken haben ab sofort die Möglichkeit, sich den mobilen Parcours „Klein und Groß – Gemeinsam für Kinderrechte“ auszuleihen.
An zehn Stationen können sich die Kinder mit ihren eigenen Rechten auseinandersetzen. Dabei müssen sie mal Fragen beantworten, dann allein oder gemeinsam überlegen, was denn gesund und was ungesund ist, oder überlegen, wo fängt Gewalt an und wo bekomme ich Hilfe. Bilder von Nahrungsmitteln können auf einer Tafel in entsprechende Felder platziert werden. Ein wichtiges Thema: Kinder haben ein Recht auf Gesundheit. Sie haben auch ein Recht auf Bildung und auf ein sicheres Zuhause. An den Stationen wird den Kindern bewusst, dass sie Rechte haben, sie kommen aber auch mit anderen Kindern ins Gespräch. An den zehn Stationen werden die zehn wichtigsten Kinderrechte dargestellt.
Gesetze alleine reichen nicht aus
In seiner Rede blickte der stellvertretende Bürgermeister Eyüp Yildiz auf die vorhandenen Gesetzesgrundlagen zum Schutz von Kindern. Aber allein, dass es diese Gesetze gibt, reiche definitiv nicht aus. „Schutz, körperliche Unversehrtheit, Mitbestimmung sind prägnante Worte, keine Frage, aber sie bringen wenig, wenn sie in der Realität nicht umgesetzt werden. Speziell, wenn es um unsere Kleinen geht, die sich nicht wehren können“, so Yildiz.
Der 20. September ist als Tag der Präsentation bewusst ausgewählt worden. Der Weltkindertag eignet sich besonders, um die Kinderrechte ins Bewusstsein von Groß und Klein zu stellen. Die Awo möchte mit dem Kinderrechtepfad die Auseinandersetzung und das Wissen um die Kinderrechte stärken. Es ist ein Mitmachparcours, Schüler können sich mit ihren Rechten auseinandersetzen. Kinder würden so ein eigenes Bewusstsein für ihre Rechte entwickeln.
Weinknecht: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Für Olga Weinknecht, bei der Awo Leiterin des Fachbereiches Beratung, Inklusion und Innovation, steht es außer Frage, dass Kinderrechte ins Grundgesetz gehören. Denn in der Kindheit werde die Persönlichkeit geprägt. Deshalb haben sie auch ein Recht auf Bildung, auf eine gewaltfreie Erziehung, auf einen Schutz der Privatsphäre und Würde.
Obwohl der Großteil der Kinder eine gute und gesicherte Kindheit in Deutschland erlebt, sei die Zahl der Kinder, die Benachteiligungen erfahren, weiterhin hoch. Olga Weinknecht berichtete, dass im vergangenen Jahr 17.437 Mädchen und Jungen unter 14 Jahren den Behörden als Opfer von sexuellen Übergriffen gemeldet wurden. Dass heißt, jeden Tag würden in Deutschland 48 Kinder Opfer von sexualisierter Gewalt.
Erwachsene müssen die Kinder unterstützen
Es gebe heute viele Gründe, sich mit Kinderrechten zu befassen. „Kinderarmut, ungleiche Entwicklungschancen, Erfahrung von Gewalt, Erfahrung von Diskriminierung und nicht kindgerechte Lebensbedingungen in Flüchtlingsunterkünften sind einige davon. Obwohl die Kinderrechte für alle Kinder gelten, können nicht alle Kinder sie auch wahrnehmen“, so Weinknecht. Bei Kindern sei das Bewusstsein für Recht und Unrecht noch in der Entwicklung. Dabei bräuchten sie Erwachsene, die sie unterstützen.
Der Mitmachparcours sei ein Angebot für Grundschulen, weil viele Kinder in Deutschland von sexualisierter Gewalt betroffen waren oder sie noch immer erleben. Dabei sind Grundschüler am häufigsten von sexualisierter Gewalt betroffen. Und Schulen seien der ideale Ort, um Kinder zu erreichen und ihnen Präventionsinhalte kontinuierlich zu vermitteln.
Ein Angebot für Grundschulen
Der Kinderrechtepfad für Grundschulen wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt und der Beratungsstelle für Schwangerschaft und Sexualität entwickelt. Von Schulen kann er kostenlos für maximal vier Wochen ausgeliehen werden.
Die Stellwände und das Material werden von einem Transportunternehmen geliefert. Die hierfür anfallenden Kosten müssen die Schulen tragen.
Begleitend zur Ausstellung geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Awo eine kostenlose Einführung für die Lehrkräfte und einen Elternabend zu den Themen Kinderrechte und Prävention sexualisierter Gewalt.