Anmeldeverfahren

Isselburg: Kinder jetzt für 2024/25 in den Kitas anmelden

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Eltern in Isselburg können ihre Kinder in den nächsten Wochen in den Kitas anmelden (Archiv).

Eltern in Isselburg können ihre Kinder in den nächsten Wochen in den Kitas anmelden (Archiv).

Foto: Monika Skolimowska/dpa

Isselburg.  Eltern in Isselburg können in den nächsten Wochen ihre Kinder für das Kindergartenjahr 2024/25 in den Kitas anmelden. So läuft das Verfahren.

Das Anmeldeverfahren zum nächsten Kindergartenjahr 2024/25 hat begonnen. Eltern und Erziehungsberechtigte aus Isselburg können ihre Kinder in den nächsten Wochen über das Internet-Portal webKita bei den Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden. Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken weist Eltern in diesem Zusammenhang auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Orten und Ortsteilen und auf die Anmeldefrist bis Ende Oktober hin.

Unter www.kreis-borken.de/webkita finden alle Interessierten grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen und auch Anleitungen zum Umgang mit webKita. Isselburg liegt im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Hier zu gehören alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die jeweils über ein eigenes Jugendamt verfügen.

Digitale Anmeldung ersetzt nicht den persönlichen Kontakt

Eltern können leicht nach der passenden Kita oder der Kindertagespflege suchen und digital ihren Bedarf für die Kindertagesbetreuung über das Portal anzeigen. Kitas und Kindertagespflege präsentieren sich in dem Web-Auftritt, nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen. „Die digitale Anmeldung ersetzt allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Kita und Tagespflege-Fachberatung“, erklärt Markus Grotendorst, stellvertretender Fachbereichsleiter. Viele Kitas bieten in diesen Wochen Tage der offenen Tür an.

Aufgrund des enormen Anstiegs der Betreuungsbedarfe und des zunehmenden Mangels an pädagogischen Fachkräften appelliert der Fachbereich an die Eltern und Erziehungsberechtigten, nur den Stundenumfang anzumelden, der tatsächlich benötigt wird. Dies gilt insbesondere für die Ganztagsbetreuung mit 45 Wochenstunden und für die unter einjährigen Kinder. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform Kita oder Kindertagespflege nämlich auch festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten.

Erklärungsbogen kann online hochgeladen werden

Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes mit einem Erklärungsbogen belegt werden. Dieser Erklärungsbogen kann ebenfalls in webKita hochgeladen werden. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet auch die Eltern von Kindern, die bereits eine Kita besuchen, eventuelle niedrigere oder höhere Bedarfe bis zum 31. Oktober über das webKita-Portal zu melden.

Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2024 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Kitas, in der Kindertagespflege und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Juli 2025, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. Vormerkungen für spätere Zeiträume können frühestens ab April nächsten Jahres erstellt werden. Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen.

Modernisierte Elternbeitragsregelung ab dem 1. August 2023

Besonders hinweisen möchte der Kreis Borken auf die modernisierte Elternbeitragsregelung ab dem 1. August 2023: Die Neuregelung sieht vor, dass die U3-/Ü3-Beiträge umgestellt werden, sodass nun schon für über Zweijährige nur der geringere Beitrag gezahlt werden muss. Im unteren Einkommensbereich werden Eltern bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro vom Elternbeitrag freigestellt und im oberen Einkommensbereich über 73.000 Euro wurden zwei neue Einkommensgruppen mit höheren Beiträgen eingeführt.

In künftigen Jahren sollen die Elternbeiträge und die Einkommensgruppen automatisch nach der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes, die aus den Tarifergebnissen und dem Verbraucherpreisindex gebildet wird, angepasst werden.

>>>Weitere Informationen und Beratungskontakte unter www.kreis-borken.de/webkita.

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