Taxitarife

Isselburg: Taxifahrten verteuern sich bald deutlich

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Taxifahrten innerhalb des Kreis Borken werden um 19 Prozent teuerer

Taxifahrten innerhalb des Kreis Borken werden um 19 Prozent teuerer

Foto: Winfried Labus / FUNKE Foto Services / Labus / FUNKE Foto Services

Isselburg.  Wer im Kreis Borken mit einem Taxi fährt, muss sich ab Oktober auf höhere Preise einstellen. Wie die einzelnen Tarife demnächst aussehen werden.

  • Taxifahrten innerhalb des Kreis Borken werden um 19 Prozent teuerer
  • Rechtsverordnung gilt ab dem 1. Oktober 2022
  • Für Isselburger, die mit dem Taxi nach Rees fahren, gelten andere Vorgaben

Gerade im ländlichen Raum ist das Taxi ein wichtiger Bestandteil, um individuell mobil zu sein. Wer in Isselburg auf ein Taxi angewiesen ist, muss ab dem 1. Oktober dieses Jahres deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn der Kreistag in Borken, der für die Tarife zuständig ist, hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig eine Erhöhung beschlossen. Die Preise werden dabei um 19 Prozent angehoben.

Ursprünglich hatte der Kreis Borken mit einer Erhöhung von 15 Prozent geplant

In seiner ursprünglichen Planung war der Kreis Borken zunächst von einer Erhöhung um 15 Prozent ausgegangen. Doch im Mai dieses Jahres erreichte das Kreishaus in Borken ein Brandbrief – so bezeichnet zumindest der Kreis Borken das Schreiben – des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs (VSPV). Geschäftsführer Sascha Waltemate spricht mit „Blick auf die durch die Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die explodierenden Energiepreise“ von einer „bitter notwendige Anpassung der Taxentarife im Kreis Borken“.

Die zunächst geplante Erhöhung um 15 Prozent sei dabei nicht mehr auskömmlich. „Insbesondere im eher städtisch geprägten Raum Bocholt findet sich eine im Unterschied zum ansonsten ländlich geprägten Kreis andersartige Einnahmenstruktur sowie ein höherer Bereithaltungsaufwand aufgrund der Erwartungsstruktur der Kundschaft und damit der Bürger“, so Waltemate.

Für welche Fahrten die neuen Tarife gelten

Dr. Elisabeth Schwenzow, die den zuständigen Vorstandsbereich 3 beim Kreis Borken verantwortet, erläuterte in der Ausschusssitzung, dass die durch den VSPV geschilderten stark veränderten Rahmenbedingungen sowie die kritische Lage der Unternehmen im Taxigewerbe im Kreis Borken die Verwaltung die Tariferhöhung von 19 Prozent für gerechtfertigt halte.

Grundsätzlich gilt: Die nun im Amtsblatt veröffentliche Rechtsverordnung gilt für das so genannte Pflichtfahrgebiet. Das Pflichtfahrgebiet umfasst hierbei das Gebiet des Kreises Borken. Da Isselburg bekanntermaßen am Randes des Kreisgebietes liegt, ist folgender Absatz besonders wichtig: „Fahrten, die über die Grenzen des Pflichtfahrgebietes hinausgehen, unterliegen für die gesamte Fahrstrecke nicht diesem Tarif. Sie können frei vereinbart werden. Hierauf sind die Fahrgäste vor Antritt der Fahrt aufmerksam zu machen.“

Wer von Isselburg nach Rees will, kann den Fahrpreis frei aushandeln

Das bedeutet beispielsweise: Wer von Vehlingen nach Millingen zur Kirche will, kann mit dem Taxiunternehmen einen Fahrpreis aushandeln.

Die Rechtsverordnung für das Pflichtfahrgebiet sieht darüber hinaus vor: Kommt aus irgendwelchen vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht zur Durchführung, ist der doppelte Grundpreis zu zahlen, jedoch nur dann, wenn bereits eine Fahrt zum Bestellort durchgeführt wurde.

Taxameter müssen bis zum 30. November umgestellt werden

Nach Inkrafttreten der neuen Tarife zum 1. Oktober haben die Taxiunternehmen bis zum 30. November Zeit, die Fahrpreisanzeiger der Taxen entsprechend umzurüsten und zu eichen. Während dieser Übergangszeit sind die Beförderungsentgelte bei den Taxen, deren Fahrpreisanzeiger noch nicht umgestellt wurde, nach dem Taxentarif vom 10. Oktober 2019 zu berechnen. Sprich: Die bisherigen um 19 Prozent niedrigen Tarife gelten dann noch.

Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinverbindliche Anordnung können übrigens mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dazu gehört unter anderem auch die Pflicht, dass Fahrgästen auf Wunsch eine Quittung auszustellen ist.

>> Energiepreise und die Auswirkungen auf den ÖPNV

Die Erhöhung der Energiepreise hat selbstredend auch Auswirkungen auf den ÖPNV im Kreis Borken. Neben den Dieselpreisen, sind auch die Kostenerhöhungen beim Strom, den Ölen und Adblue für den ÖPNV von Relevanz. Insgesamt liegen die Energiepreise zur Zeit der Vorlagenerstellung deutlich über den Werten, die die Verkehrsunternehmen für ihre Kalkulationen angesetzt haben. Dies hat erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Unternehmen.

Dem könnten entgegenwirken, dass aufgrund der hohen Energiepreise mehr Kunden den ÖPNV nutzen. Es ist derzeit allerdings noch nicht verlässlich einzuschätzen, in wieweit die dadurch erzielten Mehreinnahmen die Mehrausgaben kompensieren. Zumal bei Nutzung des ÖPNV-Corona-Rettungsschirms Mehreinnahmen die Höhe der Fördermittel analog reduzieren.

Für den Kreis Borken ergeben sich somit in Folge der Energiepreiserhöhung Mehrausgaben beim ÖPNV. Die Regionalverkehr Münsterland GmbH rechnet vor, dass sie von einem erhöhten Verlustausgleich von rund 166.000 Euro pro Jahr je 0,10 Euro höherem durchschnittlichem Dieselpreis ausgeht.

Für den Kreis Borken kommen noch Kostenbeiträge im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge mit anderen Verkehrsunternehmen hinzu. Die drei vom Kreis Borken beauftragten die Verkehrsunternehmen erhalten vereinbarte Zahlungen unabhängig davon, wie viele Fahrgäste mitfahren. Die Höhe der Zahlungen werden über Preisgleitklauseln jährlich angepasst. Daraus folgt, dass die erhöhten Dieselpreise grundsätzlich erst im nächsten Jahr zu deutlich höheren Kostenbeiträgen für die öffentlichen Dienstleistungsaufträge führen.

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