HATTINGEN. Schöffengericht sieht Schuld des 22-Jährigen als erwiesen an. Mitangeklagter wird freigesprochen.
Gemeinschaftlich sollen zwei 26 und 22 Jahre Männer am 2. Juli 2017 von einem Bekannten (17) in der Innenstadt unter Androhung von Gewalt Geld gefordert, ihn geschlagen und getreten haben. Der jüngere soll dem Geschädigten zudem dessen Baseballkappe geraubt haben. So lauteten am Mittwoch vor dem Schöffengericht die Tatvorwürfe gegen zwei Hattinger – die beide Angeklagten indes bestritten.
Er habe am Tatabend keine Zigaretten mehr gehabt, sagte der 26 -jährige M., daher habe er sich mit S. in der Innenstadt getroffen. Der habe ihm Zigaretten gegeben. Wenig später seien sie auf Polizisten getroffen, einige anwesende Passanten – darunter der 17-Jährige – hätten gegenüber den Beamten auf sie gezeigt, da seien sie festgenommen worden.
Die Umhängetasche abgenommen, getreten, geschlagen und das Käppi geraubt
„Dabei wollten wir nur checken, was das läuft“, so S. Das Käppi, das er bei der Festnahme trug, sei sein eigenes gewesen. Dennoch habe ein Polizist es ihm abgenommen und dem 17-Jährigen als „vermeintlichem Besitzer“ aufgesetzt.
Ganz anders schildert der 17-Jährige das Geschehen jenes Abends. Die Angeklagten hätten ihn vor der Spielothek auf der Heggerstraße angesprochen, gefragt: „Hast du Geld dabei?“ Ihn, seinen Bruder (20) und einen Kumpel hätten sie sodann genötigt, alle zusammen in einen nahegelegenen Park zu gehen. Dort habe S. ihm die Umhängetasche abgenommen, den Inhalt ausgeschüttet. Während M. „nichts“ gemacht habe, habe S. ihn auch getreten, geschlagen, das Käppi geraubt. Bis heute habe er dieses nicht zurückerhalten.
Diese Schilderungen bestätigte im Kern auch der Bruder – beide Zeugen wichen damit in einigen Details indes stark von ihren Aussagen ab, die sie bei der Polizei kurz nach der Tat gemacht hatten. Unter anderem bei der Frage des Verhaltens von M. Einen dritten – bis heute unbekannten – Mittäter beschrieben sie und ihr Kumpel zudem unterschiedlich.
Mehr verdunkelt als erhellt haben die Zeugenaussagen
Mehr verdunkelt als erhellt hätten die Zeugenaussagen das Tatgeschehen, merkte M.s Verteidiger Tim Salewski denn auch in seinem Plädoyer an, forderte für seinen Mandanten ebenso Freispruch wie Peter Steffen für M. Während das Schöffengericht M. tatsächlich „haarscharf“ frei sprach, „auch wenn wir überzeugt sind, dass er bei der Tat dabei war“, so Richter Johannes Kimmeskamp, wurde S. wegen Raubes, versuchter räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung zu 17 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Außer der Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei, gebe es nichts, was für eine Bewährung spreche, so Kimmeskamp. Der es zudem aufgrund einer Analyse von DNA-Spuren an der Käppi für erwiesen hielt, dass diese dem 17-Jährigen gehört.
M.s Verteidiger kündigt Berufung an
Unterdessen kündigte Rechtsanwalt Steffen kurz nach dem Urteil an, für M. in Berufung zu gehen.
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