Kriegerdenkmal

Kalkar: Wilfried Porwol hat das Kriegerdenkmal wieder bemalt

Wilfried Porwol hat den Schattenriss eines dokumentarischen Fotos auf das Kriegerdenkmal in Kalkar aufgebracht und eine Infotafel aufgestellt.

Wilfried Porwol hat den Schattenriss eines dokumentarischen Fotos auf das Kriegerdenkmal in Kalkar aufgebracht und eine Infotafel aufgestellt.

Foto: Wilfried Porwol

Kalkar.  Wilfried Porwol hat ein Schattenbild auf das Kriegerdenkmal in Kalkar gemalt. Was sich der verurteilte Aktivist als dauerhafte Lösung wünscht.

Wilfried Porwol hat erneut das Kriegerdenkmal in Kalkar bemalt. Am späten Sonntagabend um kurz nach 23 Uhr teilte der Klever Aktivist und Künstler per E-Mail mit, dass er seinen Entwurf für eine dauerhafte Umgestaltung des umstrittenen Monuments eingereicht habe. Auf einem mitgeschickten Foto ist das Kriegerdenkmal mit dem Schattenriss eines dokumentarischen Fotos zu sehen, das die Erschießung einer Mutter mit ihrem Kind durch einen deutschen Soldaten bei einer Mordaktion an der jüdischen Bevölkerung in Ivangorod 1942 zeigen soll.

Porwol fordert Schattenbild als Stahlplatte

„Mit perspektivischen Verlängerungen beginnt das Schattenbild auf dem Boden vor dem Objekt, um dann auf den Sockelquader zu fallen. Bei einer dauerhaften Umsetzung des Entwurfes wäre das Schattenbild dann aus einer etwa zehn Millimeter dicken Cortenstahlplatte zu schneiden und anzubringen. Der Cortenstahl entwickelt eine schützende und stabile Rostschicht“, so Wilfried Porwol, der zudem eine kleine Infotafel aufstellte „mit dem dokumentarischen Foto und der Einordnung in den verbrecherischen Vernichtungskrieg der deutschen Wehrmacht sowie eine notwendige und bisher fehlende Entschuldigung der Stadt Kalkar für die Glorifizierung dieses Vernichtungskrieges“.

Die temporäre Gestaltung werde sich nach circa zwei Wochen wieder auflösen, schreibt Porwol. Mitte August hatte das Landgericht Kleve mitgeteilt, dass das Urteil gegen ihn – 1500 Euro Geldstrafe wegen seiner Aktionen am Kalkarer Kriegerdenkmal im Juli 2019 und Mai 2020 – nun rechtskräftig sei.

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