Kreis Wesel. CDU, Grüne und FDP wollen, dass der Kreis Wesel aus dem RVR austritt. Nun gibt es Streit zwischen Grünen und SPD über die möglichen Folgen.
Nachdem CDU, Grüne und FDP in der vergangenen Woche beantragt haben, dass der Kreis Wesel den Regionalverband (RVR) verlässt, gibt es Streit über die Folgen eines möglichen Austritts. In einer Pressemitteilung, die die Grünen-Kreistagsfraktion am Freitag auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, wirft sie der SPD vor, sie spiele „mal wieder mit Halbwahrheiten und (...) mit gezinkten Karten“. Die SPD reagiert daraufhin, „das Ausmaß der Ahnungslosigkeit von CDU, FDP und Grünen“ werde in dieser Sache immer schockierender.
„Offensichtlich verdrängen die Sozialdemokraten bewusst bei ihrer Argumentation entweder ihr Wissen oder setzen mal wieder auf eine Legendenbildung, wenn sie behaupten, dass bei einem Ausscheiden aus dem RVR anschließend der Kreis für die Leistungen, die bisher durch den RVR übernommen wurden, die Kosten tragen muss“, wird Ulrike Trick, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag Wesel in der Mitteilung von Freitag zitiert.
Grüne: Keine rechtliche Verpflichtung für Kostenübernahme des Kreises
Gerd Drüten (SPD) müsse doch als Mitglied des Ruhrparlaments und als Vorsitzender des Essener Betriebsausschusses RuhrGrün wissen, dass auch nach einem Austritt des Kreises der RVR weiterhin Eigentümer der Waldflächen im Kreis Wesel bleibe. Somit sei der RVR auch zukünftig für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Wälder „auf eigene Rechnung“ verantwortlich. Es gäbe somit überhaupt keine rechtliche Verpflichtung, die Kosten hierfür durch den Kreis zu tragen. Dies gelte auch für Standorte wie das Naturschutzgebiet Bislicher Insel, das Freizeitzentrum Xanten und für die verschiedenen Halden im Kreisgebiet.
Die SPD-Fraktion reagiert darauf in einer Mitteilung am Montag und schickt einen Auszug der RVR-Verbandsordnung mit: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Deshalb kann ich auch Frau Trick nur raten, mal ins RVR-Gesetz zu schauen“, wird SPD-Kreisvorsitzender René Schneider zitiert. Das Landesgesetz regele in Paragraf 3: „Zur Finanz- und Vermögensauseinandersetzung bei Kündigung legt die Verbandsordnung die allgemeinen Regeln fest. Diese hat einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der verbleibenden Mitglieder und den Interessen des ausscheidenden Mitglieds zu gewährleisten.“
SPD-Politiker appellieren, den Antrag zurückzunehmen
Schaue man danach in die Verbandsordnung, sei die Sache schnell klar. Dort werde in Paragraf 19 nämlich das Prozedere genau beschrieben: Das Reinvermögen des gesamten RVR werde bewertet und der Kreis wäre daran im Verhältnis seiner Verbandsumlage beteiligt. Und weiter: „Von dem anteiligen Reinvermögen ist das ihr zufließende, das heißt das auf dem Gebiet der austretenden Körperschaft gelegene und im Zuge der Auseinandersetzung in deren Eigentum übergehende Vermögen des RVR abzuziehen.“
„Damit ist die Sache vollkommen klar“, schließt Gerd Drüten und verweist zudem darauf, dass laut Verbandsordnung auch bereits gemeinsam eingegangene Beschlüsse fortzuführen seien. Das schließe die finanzielle Beteiligung daran ein. „Mit jedem Tag wird klarer, dass die schwarz-grün-gelbe-Kooperation im Kreis bei Antragstellung nicht annähernd überblickt hat, was sie da tut“, so René Schneider. Beide SPD-Politiker appellieren deshalb nochmals, den Antrag zurückzuziehen, bevor es wie beim Brexit zu einem völlig unbedachten und unkontrollierten Austritt komme.
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