Justiz

Kreis sucht Schöffen für Strafprozesse: die Voraussetzungen

| Lesedauer: 2 Minuten
Wer Schöffe oder Schöffin am Jugendgericht sein möchte, kann sich jetzt beim Kreis Wesel melden.

Wer Schöffe oder Schöffin am Jugendgericht sein möchte, kann sich jetzt beim Kreis Wesel melden.

Foto: Volker Hartmann / picture alliance / dpa

Kreis Wesel.  Als Jugendschöffe oder -schöffin über junge Straftäter urteilen: Jetzt werden Interessierte gesucht. Was sie für dieses Amt mitbringen sollten.

Wer sich beim Kreis Wesel für die Wahl als Jugendschöffe oder Jugendschöffin bewerben will, sollte sich jetzt sputen: Die Frist sollte eigentlich am 31. März enden, ist aber nun bis zum 10. April verlängert worden. Gesucht werden Menschen, die in Alpen, Sonsbeck, Xanten, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Hamminkeln oder Hünxe wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Vor allem in den linksrheinischen Kommunen werden noch Leute gesucht.

Wer in Strafsachen über Jugendliche urteilen will, sollte in der Jugenderziehung erfahren sein, das ist eine der Bedingungen für das Amt. In den vergangenen zehn Jahren sollte es zudem keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe gegeben haben, auch nicht zu einer Bewährungsstrafe. Zudem sollte es aktuell keine Ermittlungen wegen einer Straftat gegen den Bewerber oder die Bewerberin geben. Ausgeschlossen sind ferner Menschen, die sich in der Insolvenz befinden.

Schöffen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein

Der Kreis Wesel wird den Gerichten nach Ablauf der Frist Vorschlagslisten vorlegen, über die endgültige Berufung entscheidet schließlich ein gewählter Ausschuss bei den Gerichten. Die Nachricht darüber, ob man zum Schöffen oder zur Schöffin berufen wurde, ist im Dezember 2023 zu erwarten. Jeder, der den Bewerbungsbogen ausfüllt, das Amt auch antreten wollen. Rückfragen dazu bei der Kreisverwaltung beantwortet Sandra Baumhove-Kampen unter der Telefonnummer 0281/207 2443.

Was muss ein Jugendschöffe oder eine Jugendschöffin mitbringen? Unter „Schöffenwahl 2023“ heißt es da, dass sich Bewerbende „der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten“ bewusst sein sollten. „Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Wenn Sie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik ablehnen, hören Sie auf zu lesen“, macht die „Partizipation in der Justiz (PariJus) – Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe mbH“ auf ihrer Infoseite zur Schöffenwahl klar.

Wichtig sei es auch, sich mit möglichen Schwierigkeiten vertraut zu machen, mit dem Arbeitgeber beispielsweise. Wer sich für ein Schöffenamt am Amtsgericht bewirbt, hat meist mit weniger langen Verhandlungen zu tun als Schöffen für das Landgericht. Weitere Informationen und Bewerbervordrucke finden sich online unter www.schoeffenwahl.de und www.schoeffen-nrw.de/schoeffenwahl.html.Bewerbungsformular Jugendschöffen.

You have used all of your free pageviews.
Please subscribe to access more content.
Dismiss
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf unserem Portal.
Jetzt weiterlesen mit
  • Voller Zugriff auf alle Artikel auf NRZ.de
  • 70% weniger Werbung
  • Flexible Laufzeit, jederzeit kündbar
1 Monat nur 0,99 €
Danach 4,99 € monatlich, jederzeit kündbar. Testpreis gilt nur für Neukunden.
Eine Webseite der FUNKE Mediengruppe