Führerschein

Kreis Wesel: Wer jetzt seinen Führerschein umtauschen muss

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Foto: Andreas Arnold / dpa

Kreis Wesel.  Im Kreis Wesel mussten die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren alten Papierführerschein umtauschen. Wer nun an der Reihe ist.

Bis zum vergangenen Donnerstag, 19. Januar, konnten die Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964 im Kreis Wesel ihre alten Führerscheine gegen ein neues Dokument eintauschen. Als nächstes sind jetzt die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Ihre Umtauschfrist läuft bis zum 19. Januar 2024. Kommen sie dieser Pflicht bis dahin nicht nach, droht bei der nächsten Polizeikontrolle ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.

Führerscheinumtausch: Dokument soll einheitlich und fälschungssicher sein

Warum muss der Führerschein überhaupt umgetauscht werden? Hintergrund ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine – egal ob grau, rosa in Papier oder als Karten – müssen dieser zufolge bis 18. Januar 2033 sukzessive in die neuen Kartenführerscheine verwandelt werden. Die Umtauschpflicht ist zeitlich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheins organisiert, sodass Autofahrer auch schon deutlich vor 2033 tätig werden müssen. Unterschieden wird zwischen dem Papierführerschein (Ausstellung bis 31. Dezember 1998) – dann ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers relevant – und dem Kartenführerschein (ab 1. Januar 1999 ausgestellt), dann gilt das Ausstellungsjahr des Dokuments. Ziel ist es, die Führerscheine so europaweit zu vereinheitlichen und vor Fälschungen zu sichern. Der neu ausgestellte Führerschein muss dann nach 15 Jahren erneuert werden.

Bis zum 19. Januar 2024 sind jetzt die Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Die Antragsstellung für den Umtausch kostet in der Regel 25,30 Euro und kann auch in den zuständigen Bürgerbüros der Kommunen erfolgen, am besten aber per Post, um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, wie der Kreis Wesel auf seiner Homepage schreibt.

Kreis Wesel: Hier gibt es die Infos zum Führerscheinumtausch

Was braucht der Antragssteller? Wichtig ist in der Regel neben altem Führerschein vor allem ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Passbild. Und was passiert, wenn man als Führerscheinbesitzer der ersten Jahrgänge noch kein umgetauschtes Dokument hat? Jeder Führerscheinbesitzer ist zum Umtausch verpflichtet, es droht sonst laut ADAC ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Wann welcher Jahrgang mit dem Umtausch an der Reihe ist und welche Unterlagen dafür im Einzelnen nötig sind – darüber informiert der Kreis Wesel auf seiner Homepage: https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtausch-gegen-neuen-eu-fuehrerschein/

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