Negativzinsen

Strafzinsen: Volksbank Rhein-Lippe setzt Rechtsstreit fort

| Lesedauer: 2 Minuten
Vor dem OLG Düsseldorf ging es am Dienstag um Negativzinsen für Girokontoeinlagen (Symbolbild).

Vor dem OLG Düsseldorf ging es am Dienstag um Negativzinsen für Girokontoeinlagen (Symbolbild).

Foto: Rolf Vennenbernd / dpa

Kreis Wesel/Düsseldorf.  Vor dem OLG streiten sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Volksbank Rhein-Lippe um Negativzinsen. Warum eigentlich noch?

Im Rechtsstreit um Negativzinsen für Girokontoeinlagen haben sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Volksbank Rhein-Lippe am Dienstagmorgen zur Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf getroffen. Der Bundesverband hatte die Volksbank neben anderen Geldinstituten wegen der Erhebung eines Verwahrentgeltes von 0,5 Prozent für Girokontoeinlagen über 10.000 Euro verklagt.

Beide Parteien waren aber nicht mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf einverstanden gewesen. Dieses hatte im November 2021 geurteilt, dass die Erhebung eines zusätzlichen Verwahrentgelts neben den Kontoführungsführungsgebühren mit den gesetzlichen Regelungen zum Girovertrag nicht vereinbar sei. Gleichzeitig hatte es den Antrag auf Rückzahlung als unzulässig zurückgewiesen.

Sowohl Bundesverband als auch Volksbank legten gegen das Urteil Berufung ein und trafen sich nun vor dem OLG Düsseldorf. Dabei sollen sie sich eine kontroverse Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Verwahrentgelten geliefert haben.

Rechtssicherheit: Warum die Volksbank Rhein-Lippe das Verfahren um Negativzinsen aufrecht erhalten will

Zu einer Entscheidung kam das OLG am Dienstag nicht. Das Urteil soll am 30. März verkündet werden. Letztinstanzlich wird es aber nicht sein. Der 20. Zivilsenat habe bereits signalisiert, dass er eine Revision zulassen werde, teilte das OLG auf Nachfrage mit. Damit wäre die nächste Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Tendenz gab das Gericht indes nicht zu erkennen. Grundsätzlich seien Rechtsstreitigkeiten um Girovertrag und Verwahrvertrag „rechtliches Hochreck“, so eine Gerichtssprecherin sinnbildlich.

Dass die Diskussion um Negativzinsen vor dem BGH landet, damit hatte die Volksbank Rhein-Lippe schon im vergangenen Jahr gerechnet. Vor allem, um das Thema endlich grundsätzlich zu klären. Auch aus diesem Grund hält die Volksbank das Verfahren weiterhin aufrecht. Das sagt die Bank auf Anfrage, ohne sich weiter zu dem Rechtsstreit zu äußern.

Die Volksbank Rhein-Lippe erhebt zwar bereits seit Juli vergangenen Jahres kein Verwahrentgelt mehr, was vor allem eine Reaktion auf die Erhöhung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank war. Den Rechtsstreit, höchstwahrscheinlich mit einem Ende vor dem BGH, nimmt sie aber weiter in Kauf: „Das Verfahren haben wir zur Vermeidung potenzieller Erstattungen aus Gründen der Rechtssicherheit aufrecht erhalten.“

Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Kreis Wesel