Ausländerbehörde

Kreis Wesel: Warum die Ausländerbehörde schließen muss

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Die Ausländerbehörde des Kreises muss ab der kommenden Woche für 14 Tage schließen. Termine werden in dieser Zeit nicht vergeben. Zu wenig Personal und zu viele Anträge ließen den Bearbeitungsrückstand wachsen.

Die Ausländerbehörde des Kreises muss ab der kommenden Woche für 14 Tage schließen. Termine werden in dieser Zeit nicht vergeben. Zu wenig Personal und zu viele Anträge ließen den Bearbeitungsrückstand wachsen.

Foto: Markus Weißenfels / FUNKE Foto Services

Kreis Wesel.  Personalmangel und Bearbeitungsrückstand: Die Ausländerbehörde im Kreis Wesel ist in den kommenden zwei Wochen nur in Ausnahmefällen erreichbar.

Es geschah mit Ansage: Bereits im Sommer warnten Expertinnen und Experten vor chaotischen Zuständen in den Ausländerbehörden, denen die Flut der Anträge über den Kopf wachsen. Nun zieht auch der Kreis Wesel die Reißleine und schließt seine Ausländerbehörde ab kommender Woche für 14 Tage, um die Papierberge abzuarbeiten, die sich in den vergangenen Monaten angesammelt haben.

Wie viele offene Fälle derzeit auf dem Tisch liegen, kann der Kreis nicht sagen, die angekündigte Schließung von zwei Wochen indes spricht Bände. Die Kreisausländerbehörde ist für die kleineren Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Xanten zuständig.

Ausländerbehörde im Kreis Wesel hat einen Bearbeitungsrückstand von bis zu sechs Monaten

Neben dem Antragsvolumen setzt auch der Personalmangel die Behörde unter Druck. Die gesamte Arbeit im Kundendienstbereich müssen derzeit acht Beschäftigte stemmen, obwohl in dem Bereich zwölf Planstellen vorgesehen sind. Vier Stellen bekomme man derzeit einfach nicht besetzt, so der Kreis weiter, der die Anträge mit den normalen Öffnungszeiten nicht mehr abarbeiten kann. Zu den Aufgaben gehören unter anderem Korrespondenzen mit Einwohnermelde-, Sozial-, Jugend- und Standesämtern, anderen Ausländerbehörden sowie die Bearbeitung von Mitteilungen und Anfragen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von Rententrägern, von Führerschein- und Bußgeldstellen, von Verwaltungsgerichten, von der Bundesagentur für Arbeit, von Polizei- und Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften.

„Geschätzt muss während der Schließung ein Rückstand von rund sechs Monaten aufgeholt werden“, schreibt der Kreis auf Anfrage. Die Rückstände seien vor allem aufgrund der Ukrainekrise entstanden und können laut Kreis weitreichende Folgen haben.

Normalerweise bekommen berechtigte Antragstellende nach erforderlichen Nachweisen innerhalb von sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis. „Eine verspätete Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mitsamt Arbeitserlaubnis kann zur Folge haben, dass eine Beschäftigung nicht fortgeführt oder aufgenommen werden kann. Möglich ist auch, dass das Jobcenter Zahlungen einstellt“, so der Kreis. „In einem solchen Fall stellt die Ausländerbehörde Fiktionsbescheinigungen aus, um die Zeit bis zur Ausstellung der Dokumente zu überbrücken. Genaue Fallzahlen werden nicht erfasst.“

Laut Kreis kann nicht ausgeschlossen werden, dass Aufenthaltstitel verspätet ausgestellt wurden. Allerdings könnten die von der Kreisausländerbehörde als Übergang ausgestellte Fiktionsbescheinigungen bei Arbeitgebern und Jobcenter vorgezeigt werden. So werde bestätigt, dass ein Antrag bei der Kreisausländerbehörde vorliege. Ob in diesem Zusammenhang Nachteile für die Antragstellenden entstanden sind, kann der Kreis laut eigener Aussage nicht sagen. Auch über die Gesamtzahl der ausgestellten Fiktionsbescheinigung könne man nichts sagen.

Die vorübergehende Schließung der Ausländerbehörde geschehe im Sinne der Kundinnen und Kunden und solle den Mitarbeitenden die Möglichkeit geben, „die Rückstände aufzuholen und die Situation etwas zu entspannen“, schreibt der Kreis abschließend.

Es sei vorgesehen, dass die Ausländerbehörde am 12. Dezember wieder öffne.

>>> Nur in Notfällen erreichbar<<<
In sehr dringenden Ausnahmefällen können sich Kundinnen und Kunden per E-Mail unter abh@kreis-wesel.de oder telefonisch unter 0281/2070 an die Ausländerbehörde wenden. Zu dringenden Fällen gehören laut Kreisverwaltung beispielsweise Fälle, in denen aufgrund des Sterbefalles eines nahen Angehörigen im Ausland eine Reise angetreten werden muss oder wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht.

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