Kriminalität

Kreis Wesel: Wenn Kinder Kinderpornografie verbreiten

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Missbrauchsbilder von Kindern geistern durch die Netzwerke von Kindern und Jugendlichen – Besitz und Weitergabe sind strafbar. Hier sind die Eltern gefragt. (Symbolbild).

Missbrauchsbilder von Kindern geistern durch die Netzwerke von Kindern und Jugendlichen – Besitz und Weitergabe sind strafbar. Hier sind die Eltern gefragt. (Symbolbild).

Foto: dpa Picture-Alliance / Jens Kalaene / picture alliance / ZB

Kreis Wesel.  Nicht nur Erwachsene verbreiten Kinderpornografie, viele Minderjährige teilen ohne nachzudenken. Das ist strafbar - Eltern drohen Konsequenzen.

Kinderpornografie zeigt Bilder und Videos, die den sexuellen Missbrauch und damit das enorme Leid von Mädchen und Jungen festhalten. Ihre Verbreitung ist erschreckend, doch in mehr als 40 Prozent der bekannten Fälle sind dafür nicht pädophile Täter verantwortlich: Kinder und Jugendliche leiten diese Bilder ohne nachzudenken weiter, sagt Kriminaloberkommissarin Sandra Epping. Sie arbeitet bei der Kreispolizei Wesel in der Abteilung Kriminalprävention und Opferschutz. „Das läuft dann unter ‘krass’, ‘igitt’ oder ‘guck mal’“.

195 Fälle wurden im vergangenen Jahr im Kreis Wesel aktenkundig – das sind nur die, die aufgefallen sind. Das Unrechtsbewusstsein für die Verbreitung solcher Nachrichten oder auch der gewaltverherrlichender Darstellungen, in Klassenchats etwa, sei nahezu nicht vorhanden, so Epping.

Eltern müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen

Verbreitung, Erwerb und auch schon der Besitz kinderpornografischen Materials sind ein Verbrechen, auf das mindestens ein Jahr Haftstrafe steht – so werden Schulhöfe zu Tatorten. Das geht nicht nur die Jugendlichen sondern auch Mutter und Vater sehr konkret an. „Viele Handyverträge sind auf die Eltern abgeschlossen“, weiß Epping. Sie erläutert, dass Ermittlungen in diesen Fällen im Schneeballsystem funktionieren, Nummern werden bis zum Benutzer verfolgt. „Sind das die Eltern, werden sie automatisch Beschuldigte in einem Strafverfahren.“ Und müssen mit Konsequenzen rechnen.

Um den Verdacht zu klären, seien Durchsuchungen von Haus und Wohnung nicht ungewöhnlich, „es ist sehr unangenehm, wenn um 6 Uhr morgens die Polizei vor der Tür steht und zudem das Wohnumfeld alles mitbekommt.“ Selbst dann, wenn das Verfahren im Nachgang eingestellt wird. Es ist also im Interesse der gesamten Familie, die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

Bilder auf keinen Fall weiterleiten und schnell melden

Was, wenn der Nachwuchs bereits Bilder oder Videos bekommen hat? Am besten direkt bei der Polizei anzeigen? Dazu rät Sandra Epping, weist aber auf eine mögliche unangenehme Überraschung hin. Weil der Besitz dieses Materials strafbar ist, sind auch die Anzeigenden umgehend Beschuldigte in einem Strafverfahren. Abhalten sollte das aber niemanden: „Die Vorwürfe werden in der Regel fallen gelassen, weil rechtlich gesehen ein Besitzwille vorhanden sein muss“, erläutert sie. Wer sich umgehend an die Polizei wendet, das Material keinesfalls liked oder weiterleitet – auch nicht an andere Eltern zur Warnung etwa – müsse nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Alternativen zur örtlichen Polizeiwache bietet eine Anzeige online im Jugendschutz.net oder bei der internet-beschwerdestelle.de. „Wer Kinderpornografie im Netz findet und meldet, leistet einen entscheidenden Beitrag zum Schutz vor Kindern“, appelliert die Polizei im Rahmen ihrer Kampagne „Sounds wrong“ und spricht damit Eltern, Pädagogen und sonstige Zeugen an. Zudem können Missbrauchsdarstellungen jederzeit dem Netzwerkbetreiber gemeldet werden.

Rat und Information für Eltern – Kinder im Umgang mit dem Netz schulen

Die Polizei lässt die Eltern mit der Aufgabe der Aufklärung nicht allein: Weitreichende Informationen bietet die Broschüre „Online Tipps für Groß und Klein“, die kostenfrei in den Polizeidienststellen zu haben sind oder im Reiter Medienangebot auf der Internetseite www.polizei-beratung.de zum Download bereitstehen. Hier gibt es zahlreiche Informationen über die Gefahren, die Kindern und Jugendlichen im Internet drohen und Ratschläge, wie Eltern damit umgehen können.

Für Rückfragen und Beratungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der polizeilichen Kriminalprävention im Kreis Wesel aber auch persönlich unter der Rufnummer 0281/107-4420 zur Verfügung.

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