
E-Scooter sind beliebt – es gelten aber bestimmte Regeln.
Foto: Hauke-Christian Dittrich / dpa-tmn
Kreis Wesel. Für E-Scooter gelten Regeln, die viele Nutzer nicht kennen – manche begehen sogar eine Straftat. Die Kreispolizei Wesel erklärt die Hintergründe.
Aus dem Stadt- und Ortsbildern sind sie längst nicht mehr wegzudenken: E-Scooter, also Tretroller mit Elektroantrieb. Besonders bei Jugendlichen sind sie ausgesprochen beliebt, auch im Kreis Wesel. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich deshalb: Was ist bezüglich dieser E-Scooter erlaubt und was verboten? Diese Frage beantwortet die Kreispolizeibehörde.
Grundsätzlich: Für das Fahren eines E-Scooters benötigt man keine Fahrerlaubnis, wenn das Gerät maximal 20 Kilometer pro Stunde fährt. Der Fahrer oder die Fahrerin muss mindestens 14 Jahre alt sein, eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch von der Polizei empfohlen. E-Scooter sind nur für jeweils eine Fahrerin oder einen Fahrer bestimmt – es darf also keine weitere Person mitgenommen werden. Mit dem E-Scooter können Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzt werden, falls nicht vorhanden, fährt man auf der Fahrbahn. „Auf dem Gehweg dürfen sie nicht gefahren werden“, sagt Polizeisprecher Peters Reuters. Auch entgegen von Einbahnstraßen zu fahren, ist tabu.
E-Scooter: Warum die Polizei an die Eltern appelliert
Zu beachten ist bei E-Scootern außerdem folgendes: Die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und der Beleuchtung ist zu überprüfen, eine gültige Betriebserlaubnis muss vorliegen und Haftpflichtversicherung und eine gut sichtbare Versicherungsplakette sind Pflicht. Dieser Punkt scheint immer noch vielen Menschen unklar zu sein, denn regelmäßig zieht die Polizei im Kreis solche Scooter aus dem Verkehr, die keine oder eine ungültige Plakette angebracht haben. Das lässt sich schließlich auf einen Blick erkennen.
Denn seit dem 1. März 2023 sind statt der grünen Kennzeichen aus dem Vorjahr, schwarze Versicherungskennzeichen anzubringen, ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. „Eigentlich sollte das bekannt sein“, sagt Polizeisprecher Reuters. „Wenn gar kein Versicherungsschutz besteht, begeht man eine Straftat.“ Wer hingegen nur vergessen hat, die neue Plakette anzubringen, zahlt ein Ordnungsgeld von 40 Euro.
Da häufig Minderjährige mit den elektronische angetriebenen Scootern unterwegs sind, appelliert die Polizei ganz besonders an die Eltern. „Viel Ärger bleibt den Jugendlichen erspart, wenn die Eltern eine Versicherungsplakette kaufen“, so Reuters. Denn im schlimmsten Fall droht sogar ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, wenn man ohne sie erwischt wird. „Die Eltern sind in der Pflicht, wenn sie ihrem Kind einen E-Scooter zur Verfügung stellen.“
Kreispolizei Wesel zum E-Scooter: Promillegrenzen wie beim Auto
Ein weiterer Punkt, der vielen nicht bekannt ist: Auf dem Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden. Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze. Auch beim Fahren eines E-Scooters darf während der Fahrt kein Mobiltelefon in der Hand gehalten oder bedient werden.
Fahren E-Scooter schneller als 20 Kilometer pro Stunde, weil sie so gekauft oder absichtlich getunt wurden, hat das erhebliche Folgen: Die Betriebserlaubnis erlischt, der Roller wird verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug und der Benutzer benötigt dann einen Führerschein der Klasse B. Beim Kauf eines E-Scooters – vor allem über das Internet oder im Ausland – darf nicht blind davon ausgegangen werden, dass er allen Richtlinien zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Im Zweifel sollte beim Straßenverkehrsamt eine Sondererlaubnis beantragt werden. Wer seinen Scooter bei einem autorisierten Händler und in Europa gekauft hat, muss sich aber um nichts kümmern: Die Betriebserlaubnis ist schon dabei. (rku)
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