Geflüchtete

Verletzen Sachleistungen für Flüchtlinge die Menschenwürde?

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Sascha H. Wagner (Die Linke) kritisiert die Diskussion um Sachleistungen für Geflüchtete.

Sascha H. Wagner (Die Linke) kritisiert die Diskussion um Sachleistungen für Geflüchtete.

Foto: Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services

Kreis Wesel.  Sascha Wagner, für die Linke im Weseler Kreistag, lehnt es ab, Flüchtlinge nur mit Sachleistungen auszustatten. Was für ihn dagegen spricht.

Zur aktuellen Debatte um die Frage des Umgangs von Migration und Sachleistungen in der Kreispolitik meldet sich der Kreistagsabgeordnete und Kreisverbandssprecher Sascha H. Wagner (Die Linke) zu Wort. Die Umstellung auf Sachleistungen für alle Asylbewerber sei schwer umzusetzen, sie sei bürokratisch und werde den Personen mit Bleibeperspektive nicht gerecht, so Wagner. „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss ohnehin ein Taschengeld gezahlt werden.“ Das habe auch der Städte- und Gemeindebund festgestellt und zeige, „wie fernab der Realität FDP und CDU im Bund von den kommunalen Herausforderungen sind“.

Er bezweifelt, dass die Umstellung auf Sachleistungen die Zahl der Geflüchteten reduzieren würde. Wer aus Syrien oder Afghanistan vor Verfolgung fliehe, mache seine Entscheidung, nach Deutschland zu kommen davon nicht abhängig. Wagner fordert: „Anstatt im Kleinklein die Frage nach Sachleistungen zu diskutieren, sollten Bund und Land endlich die Fragen von bezahlbarem Wohnraum, Arbeitsmarktintegration und Bildungsinvestitionen und verstärkte Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme aufgelegt werden.“

Der Linkenpolitiker kritisiert, dass sich heute die Politik der Schuldenbremse in Land und Bund massiv räche, beispielsweise dass die landeseigenen Wohnungen seinerzeit „verscheuert“ worden seien und der öffentlichen Hand entzogen worden sind. Es räche sich, dass in vielen Schulen zu wenig Lehrpersonal, Integrationskräfte und Sozialarbeiter vorhanden sind, ebenso wie es an Erzieherinnen und Pflegepersonal mangele. Das alles seien hausgemachte Probleme.

Eine Frage der Menschenwürde, die es zu schützen gilt

Die Staatsmacht denke nicht daran, die Lebensverhältnisse von Geflüchteten und Asylsuchenden zu verändern. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz hat einst festgestellt, dass eine Politik der Abschreckung, das heißt eine Politik, die aus migrationspolitischen Gründen in die Grundrechte Einzelner eingreift, verfassungswidrig ist“, so Wagner. Er erinnert an Artikel 1 des Grundgesetzes, der den Staat dazu verpflichte, die Menschenwürde jedes Einzelnen zu schützen. „Daher sind Geflüchtete Menschen den anderen hier Lebenden endlich gleichzustellen.“

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