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Finanzamt Wesel: So viele Grundsteuererklärungen fehlen noch

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Das Finanzamt in Wesel wartet weiterhin auf viele Grundsteuererklärungen.

Das Finanzamt in Wesel wartet weiterhin auf viele Grundsteuererklärungen.

Foto: Markus Weißenfels / FUNKE Foto Services

Wesel.  Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist Ende Januar ausgefallen. Dennoch fehlen dem Finanzamt Wesel weiterhin viele Daten.

  • Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist am 31. Januar ausgelaufen.
  • Beim Finanzamt in Wesel fehlen aber weiterhin viele Daten – nur 69 Prozent der Immobilieneigentümer haben ihre Erklärung fristgerecht abgegeben.
  • Das Finanzamt hat beschrieben, wie es nach dem Ende der Abgabefrist nun weitergeht.

Einen ordentlichen Schlussspurt gab es zwar, rechtzeitig zum Ziel geführt hat er aber nicht: Zum Ende der Abgabefrist am 31. Januar sind beim Finanzamt in Wesel 69 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht worden – das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Eine Woche zuvor lag die Quote noch bei 57 Prozent. Heißt im Umkehrschluss: Fast ein Drittel der Erklärungen sind nicht fristgerecht eingegangen, Wesel liegt damit minimal unter dem Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen.

„Im Finanzamt Wesel liegen insgesamt 29.900 Erklärungen vor“, zog Vera Zajonz, die stellvertretende Leiterin der Behörde nun Bilanz. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe aber dennoch bestehen, betont Zajonc. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Zajonz weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“ Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Portal Elster möglich, betont sie.

Das Finanzamt hatte in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder auf die Abgabe der Erklärung aufmerksam gemacht und wiederholt an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien appelliert. Zwar haben diese Appelle durchaus Gehör gefunden, schließlich lag die Abgabequote Anfang Dezember gerade mal bei 44 Prozent – aber es fehlt eben weiterhin noch eine große Menge an Daten.

Finanzamt in Wesel appellierte immer wieder an Eigentümer

Im Gegensatz zu Bayern, hat sich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nicht dazu entschlossen, die Frist für die Abgabe erneut zu verlängern. Der Weseler Steuerberater Norbert Ackermann hält das für die richtige Entscheidung: „Wie weit will man denn sonst noch nach hinten gehen?“ Die Grundsteuer hat sein Büro in den vergangenen Wochen und Monaten massiv beschäftigt. Vor allem ältere Menschen seien auf ihn zugekommen, weil sie am Online-Portal Elster schlichtweg verzweifelt sind. „Der Beratungsbedarf war massiv“, sagt Ackermann. „Elster war für den Normalsterblichen eine Herausforderung.“

Mittlerweile trudeln immer mehr Bescheide vom Finanzamt Wesel ein – und sorgen bei vielen Bürgerinnen und Bürger bereits für die nächsten Fragezeichen. Denn ganz wichtig ist: Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Hintergrund: Hier gibt es Infos zur Grundsteuererklärung

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort laut Finanzamt hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie erhalten.

Zudem gibt es weiterhin Unterstützung am Telefon. „Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, erklärt die stellvertretende Leiterin der Weseler Behörde. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 0281/1051959 erreichbar.

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