Elisabeth ist 90 Jahre alt und lebt alleine in ihrem Haus. Noch schafft sie alles halbwegs selbstständig, aber ihr ist klar, dass sich das jederzeit ändern kann. „Mein Leben lang habe ich meine Dinge selbst geregelt“, erzählt die hör- und sehbehinderte Dame. „Falls ich tot umfalle oder ein Pflegefall werde, soll für meine Verwandten alles gut vorbereitet sein.“ Schon vor 20 Jahren hat sich die resolute Seniorin darum gekümmert, dass kein Wirrwarr entsteht, wenn sie sehr krank wird oder stirbt. „Für mich fühlt sich das gut an, alles geregelt zu haben.“

Müssen ältere Menschen alles für den Fall der Fälle vorbereiten? Oder dürfen sie sich sagen: Darum sollen sich dann meine Angehörigen kümmern? Sie müssen es rechtlich gesehen nicht, aber für die Familie oder auch Freunde ist es eine Riesenentlastung. Wir glauben immer, zu sterben, nach einem Unfall oder einer Krankheit handlungsunfähig zu sein, das betrifft nur die anderen. Dem ist aber nicht so. Klar, es kann einen in jedem Alter treffen, aber bei Senioren wächst die Wahrscheinlichkeit.

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Wenn die Trauerzeit von bürokratischen Pflichten überschattet wird

So wie bei Heinz, dessen Familie nach seinem plötzlichen Tod vor einem Berg von Aufgaben stand. Zeit zu trauern hatten sie vorerst nicht, sondern mussten sich um Bürokratie kümmern. Weil Heinz nie über „sowas“ reden wollte, konnten sie nur mutmaßen, wie er es gerne gehabt hätte.

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Trauerrednerin Regina Bollinger berichtet: „Wenn ich zu Angehörigen komme, um mit ihnen über die Beisetzung zu sprechen, begegnet mir beides – Chaos und Ordnung. Manche Familien sind verzweifelt, weil sie keine Passwörter kennen, um Handy und Computer des Verstorbenen zu entsperren, und nicht wissen, wo die Versicherungsunterlagen liegen. Bei anderen ist alles ordentlich geregelt.“ Die Freiberuflerin rät dazu, rechtzeitig einen Ordner anzulegen, in dem sich alles Wichtige befindet: notwendige Passwörter, eine Liste „Wo befindet sich was?“ sowie Festlegungen zur Beerdigung. „Und das Testament sollte beim Notar hinterlegt sein.“

Sehr sinnvoll sei es, so die Mülheimerin, für die erwachsenen Kinder – oder andere Hinterbliebene – ein Konto einzurichten, auf das sie Zugriff haben. Dort soll eine Geldsumme für die Bestattung liegen, oder was auch immer davon bezahlt werden soll. „Ich erlebe oft, dass es die trauernden Angehörigen unglaublich erleichtert, wenn sie sich nicht mit diesen Dingen quälen müssen“, erzählt Regina Bollinger. 

Vorsorge für den Todesfall: So sieht sie aus

  1. Jeder ältere Mensch sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung haben.
  2. Bankvollmachten ermöglichen den Nachkommen, finanzielle Angelegenheiten zu regeln.
  3. Ein Testament sorgt dafür, dass ein Erbe eindeutig festgelegt ist: Wer bekommt was?
  4. Wie die eigene Beerdigung gestaltet werden soll und wer die Kosten trägt, sollte ebenfalls im Vorhinein festgelegt werden.
Wer schon früh an alle Eventualitäten des Alters gedacht hat, nimmt seinen Angehörigen Stress und Unannehmlichkeiten ab.
Wer schon früh an alle Eventualitäten des Alters gedacht hat, nimmt seinen Angehörigen Stress und Unannehmlichkeiten ab. © dpa-tmn | Christin Klose

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Dokumente für den Ernstfall

Mit einer Vorsorgevollmacht benennt man eine Vertrauensperson, die bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall für einen handeln kann – zumeist sind das der Lebenspartner, erwachsene Kinder, enge Angehörige oder gute Freunde. Mit dieser Vollmacht ist die Person befugt, einen in Rechtsgeschäften zu vertreten. Man hält darin fest, für welche Belange sie gelten soll – zum Beispiel, um Versicherungen zu kündigen. Auch über den Umzug in eine Pflegeeinrichtung darf die Vertrauensperson anhand einer Betreuungsverfügung entscheiden, wenn man das selbst nicht mehr kann, zum Beispiel bei fortgeschrittener Demenz.

So kann man sicherstellen, dass im Notfall nicht Fremde die eigenen Angelegenheiten regeln. Solche Vollmachten und Verfügungen lassen sich jederzeit widerrufen, wenn man irgendwann lieber einen anderen vertrauten Menschen dafür einsetzen möchte.

In einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungen man möchte oder nicht, wenn man selbst nicht mehr darüber entscheiden kann – etwa, wenn man im Koma liegt. Da vorher schwer einzuschätzen ist, was man zum Beispiel in einer lebensbedrohlichen Lage will, dient so eine Verfügung als verbindliche Richtschnur für Ärzte, Pflegende und bevollmächtigte Angehörige. Eine weitere sinnvolle Vorsorge ist eine professionelle Pflegeberatung, sobald man pflegebedürftig wird. Die Profis unterstützen dabei, die richtigen Schritte für eine fortschreitende Pflegebedürftigkeit zu planen. 

Finanzielle Angelegenheiten frühzeitig an Vertraute übertragen

Zu empfehlen ist außerdem eine schriftliche Bankvollmacht: Darin gestattet der Kontoinhaber einer Vertrauensperson, Bankgeschäfte in seinem Namen zu erledigen. Bei Krankheit und auch über den Tod hinaus stellt die Bankvollmacht sicher, dass Rechnungen bezahlt und finanzielle Angelegenheiten geregelt werden können. Die Vollmacht kann auf einzelne Konten beschränkt sein oder alle Konten und Depots umfassen.

Für ein Testament reichen ein Blatt Papier und ein Stift. Schreibt man keins, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Will man aber anderen Menschen etwas vererben, muss das im Testament stehen. Wichtig ist, das Testament handschriftlich zu verfassen und mit Vor- und Nachnamen, Ort und Datum zu unterschreiben – und es, wie alle Dokumente, an einem leicht auffindbaren Ort aufzubewahren. Ist der Inhalt kompliziert, empfiehlt sich ein notarielles Testament. Der Notar beurkundet dieses und hinterlegt es beim Amtsgericht. 

Für viele Menschen wichtig: Wie soll die Trauerfeier ablaufen?

Die Bestattungsvorsorge ist wichtig, weil im Todesfall die Angehörigen für Kosten und Entscheidungen verantwortlich sind. Eine Vorsorge kann verhindern, dass sie die Kosten der Beerdigung tragen müssen. Zudem kann man im Vorfeld in Ruhe selbst über die Art seiner Beerdigung, den Ort und den Ablauf der Trauerfeier bestimmen. Ist ein Vermögen vorhanden, erkennt der Staat für eine Bestattungsvorsorge ein Schonvermögen an. Das gilt auch für Menschen, die staatliche Unterstützung beziehen. Wird jemand pflegebedürftig, kann ein Teil dieses Vermögens für die Pflegekosten eingesetzt werden. Eine Bestattungsvorsorge schützt Erspartes davor, dafür herangezogen zu werden. 

Die Bestattungspflicht liegt unabhängig vom Erbe immer bei den Angehörigen. Grabpflegekosten zählen jedoch nicht zu den Bestattungskosten. Die Hinterbliebenen müssen unter sich klären, wer sie übernimmt. Sinnvoll ist, beides im Vorfeld zu regeln. Streitigkeiten über Finanzielles haben schon so manche Familien auseinandergebracht.

Auch über seine Beerdigungsfeier und das Grab sollte man sich seine Gedanken machen, will man die Entscheidungen nicht seinen Nachkommen überlassen.
Auch über seine Beerdigungsfeier und das Grab sollte man sich seine Gedanken machen, will man die Entscheidungen nicht seinen Nachkommen überlassen.© dpa | Hannes P Albert

Laut Verbraucherzentrale kosten selbst einfache Beerdigungen 3000 bis 5000 Euro. Wer das nicht seinen Angehörigen überlassen möchte, sollte frühzeitig mehrere Bestatter nach den Preisen für eine Beisetzung im gewünschten Rahmen fragen und sich nach dem Vergleich für einen entscheiden. In einem Bestattungs-Vorsorgevertrag lassen sich die Form der Bestattung, die Art des Sarges und andere Einzelheiten schon zu Lebzeiten festhalten. Eine bestimmte Summe wird für diese Leistungen festgelegt – und wenn man will, auch sofort bezahlt.

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Alle diese Aufgaben kosten Zeit, Nachdenken und Energie, aber sie lohnen sich. Die alleinlebende Elisabeth spürt, dass ihre Kräfte nachlassen. „Wie gut, dass ich meiner Familie alles ordentlich hinterlassen kann“, sagt die alte Dame. „Mich jetzt erst mit 90 damit zu befassen, das wäre mir viel zu anstrengend.“