• Schülerinnen und Schüler bekommen in der Regel bei mehr als 27 Grad Raumtemperatur hitzefrei.
  • Für alle Schulen in NRW ist das gesetzlich geregelt.
  • Wann Schulkinder früher nach Hause dürfen, erklären wir in unserem Überblick.

Wenn es heiß wird, haben Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler in NRW das Thermometer genau im Blick. Wird es zu heiß, gibt es hitzefrei. Aber ab welchen Temperaturen fällt der Unterricht eigentlich aus? Und gelten diese Regeln für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen? Wir haben alle Informationen in unserer Übersicht zusammengefasst.

Hitzfrei gibt es, wenn es in den Schulräumen zu heiß wird. Ab welchen Temperaturen  der Unterricht ausfällt und für wen das gilt, haben wir hier zusammengefasst (Symbolbild). 
Hitzfrei gibt es, wenn es in den Schulräumen zu heiß wird. Ab welchen Temperaturen der Unterricht ausfällt und für wen das gilt, haben wir hier zusammengefasst (Symbolbild). © dpa | Bernd Weißbrod

Hitzefrei in NRW: Diese Regeln gibt es

Im Schulgesetz von NRW ist festgelegt, dass bei großer Wärme in den Schulräumen die Entscheidung über Hitzefrei der Schulleiterin oder dem Schulleiter obliegt. Dabei dient eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius als Richtwert. Der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ (BASS) zufolge darf kein Hitzefrei erteilt werden, wenn die Raumtemperatur unter 25 Grad Celsius liegt.

In der Regel wird Hitzefrei nur an Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) angeboten. Sollten sich Anzeichen von Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau zeigen, ist aber auch in der Oberstufe eine Befreiung vom Unterricht möglich.

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Die Raumtemperatur in den Schulen in NRW kann allerdings stark variieren und hängt unter anderem vom jeweiligen Gebäudetyp ab. Während ältere Gebäude mit dicken Wänden tendenziell länger kühl bleiben, können sich Schul-Container oder Gebäude mit großen Fensterfronten schneller aufheizen.

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Konzentrationsschwierigkeiten können im Sommer schon einmal auftreten. Trotzdem gelten nicht für alle Altersstufen die gleichen Regeln. (Symbolfoto)© FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Hitzefrei in NRW: Welche Regeln an Grundschulen gelten

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und den Klassen 5 und 6 an weiterführenden Schulen gelten bei Hitze besondere Regeln: Die Kinder dürfen erst nach Absprache mit den Eltern vorzeitig nach Hause gehen. Die Schulleitung habe bei ihrer Entscheidung „die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule zu berücksichtigen“, heißt es in den Vorgaben. Damit sind zum Beispiel der Ganztagsbetrieb oder der Schulbus-Fahrplan gemeint.

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Die Hitzefrei-Vorschriften sehen zudem vor, dass bei hohen Temperaturen „Klassenarbeiten nach Möglichkeit nicht geschrieben werden“ sollen. Als Grund wird verminderte Leistungsfähigkeit von Schülerinnen und Schüler genannt. (shu/ck/dpa)