Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat drei linke Buchläden wegen Extremismusverdachts von der Liste für den staatlichen Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ als erste berichtete, sind „The Golden Shop“ in Bremen, der „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin und der „Buchladen Rote Straße“ in Göttingen betroffen.
Die Geschäftsführerin des „Buchladens Rote Straße“, Mechthild Röttering, sagte, sie habe zwar eine Absage erhalten, von der Begründung wisse sie aber bisher nur aus der Presse. Die Entscheidung, ihren Laden von der Liste preiswürdiger Buchläden zu streichen, sei „eine Unverschämtheit und eine Einmischung der Politik in kulturpolitische Dinge“. Eine Mitarbeiterin des „Buchladens zur schwankenden Weltkugel“ bestätigte auf Anfrage ebenfalls, dass ihr Geschäft eine Absage erhalten habe. Der „Golden Shop“ in Bremen war zunächst nicht zu erreichen.
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Börsenverein des Deutschen Buchhandels spricht von „erheblichen Zweifeln“
Beim Verfahren seien erhebliche Zweifel angebracht, erklärte indes auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. „Das Prüfverfahren und die Ergebnisse bleiben für die Betroffenen geheim und sind somit nicht anfechtbar“, so der Dachverband der Deutschen Buchbranche. „Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.“
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Ein Sprecher des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM) bestätigte derweil, dass einzelne Bewerber von der Jury-Liste gestrichen wurden und verwies auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Die genauere Art dieser Erkenntnis unterliege dem Geheimschutz. Konkret habe man das sogenannte „Haber-Verfahren“ angewandt, das seit 2004 vom Bundesinnenministerium angeboten wird. Es soll verhindern, dass Extremisten staatliche Fördergelder erhalten, indem es Abfragen beim Verfassungsschutz ermöglicht.
„Keine routinemäßige Überprüfung“

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer selbst verteidigte seine Entscheidung im Kulturausschuss des Bundestags: „Wenn wir mit staatlichen Mitteln Preise verteilen, Fördergelder verteilen, dann geht das nach meiner Überzeugung nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten“, sagte er. „Wir können nicht Institutionen, egal ob das Buchhandlungen oder Verlage oder wer auch immer ist, mit staatlichen Geldern auszeichnen, die verfassungsfeindliche Elemente in sich haben.“ Das gelte unabhängig davon, „ob das ein Linksextremist, ein Rechtsextremist oder ein Islamist ist“.
Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis werden nach Angaben des Bundesbeauftragten „unabhängige Buchhandlungen ausgezeichnet, die mit einem besonderen literarischen Sortiment, kulturellem Engagement und kreativen Ideen das Lesen fördern und zur Vielfalt der Literaturlandschaft beitragen“. Er ist je nach Kategorie mit einem Preisgeld von bis zu 25.000 Euro dotiert. epd/dpa




