Wenn Starkregen an Rhein und Ruhr für Chaos sorgt, fragen sich viele Eltern morgens: Müssen die Kinder heute wirklich zur Schule – oder ist es zu gefährlich? In Nordrhein-Westfalen gibt es klare Regeln für den Schulbetrieb bei extremen Wetterlagen. Ein Überblick vom NRW-Schulministerium.
In NRW toben Unwetter: Können Eltern ihre Kinder zu Hause lassen?
Bei extremer Witterung und Unwettern entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind zumutbar ist. Die Fehlzeit der Kinder gilt dann laut Ministerium automatisch als entschuldigt.
>>>Aktuelle Meldungen zur Wetterlage in NRW finden Sie in unserem News-Blog.
Unwetter in NRW: Wann bleibt die Schule geschlossen?
Liegt eine Unwetterwarnung vor, erhält das NRW-Schulministerium gemeinsam mit den fünf Bezirksregierungen aktuelle Informationen vom Deutschen Wetterdienst. Dazu zählen etwa: heftiger Starkregen oder extreme Gewitter, schwere Sturmböen bis hin zu Orkanböen, starker Schneefall, etwa mit Verwehungen oder Glatteis. Je nach Lage entscheidet dann das Krisenmanagement der Bezirksregierungen, ob der Präsenzunterricht ausfällt. Betrifft das Unwetter ganz NRW, kann das Schulministerium selbst landesweit den Unterrichtsausfall anordnen. Grundlage dafür ist dann der sogenannte „Unwetter-Erlass“.
Heftiger Starkregen (Stufe 4): Diese Gefahren drohen
Von extrem heftigem Starkregen (Stufe 4 von 4) sprechen die DWD-Meteorologen, wenn mehr als 40 Liter Niederschlag pro Quadratmeter innerhalb von einer Stunde, mehr als 60 Liter pro Quadratmeter binnen sechs Stunden fallen. „Große Gefahr für Leib und Leben“ bestehe dann „durch rasche und verbreitete Überflutungen von Straßen/Unterführungen und Kellern“, außerdem durch weit verbreitetes Aquaplaning sowie mögliche Erdrutsche.
Folgende Handlungsempfehlungen geben die Wetterexperten für diesen Fall:
- Aufenthalt im Freien und Fahrten unbedingt vermeiden
- auf erhebliche Beeinträchtigungen auf allen Verkehrswegen bis hin zu Sperrungen/Schließungen einstellen
- ggf. vorbeugend Hochwasser-Schutzmaßnahmen treffen
- bei drohender/bereits bestehender Überflutung untere Geschosse sofort verlassen und höher gelegene Orte aufsuchen
- über Hochwasserlage unter www.hochwasserzentralen.de informieren
- auf Netzausfälle vorbereiten (z.B. Strom, Mobilfunk)
- die Entwicklung der Gefährdungslage in Radio, Fernsehen, Internet etc. verfolgen
- Aufforderungen der Katastrophenschutz-/Zivilschutzbehörden Folge leisten
- ggf. Mitmenschen (z.B. Nachbarn, Freunde und Angehörige) über die Gefährdungslage informieren,
Wie erfahren Eltern von einem wetterbedingten Schulausfall?
Das Schulministerium rät Eltern, einen Blick auf die Website des Ministeriums oder auf die Seiten der jeweiligen Bezirksregierung zu werfen. Viele Schulen informieren auch direkt per App, E-Mail oder Messenger über kurzfristige Unterrichtsausfälle.
Was bedeutet das für die Schülerinnen und Schüler?
Fällt der Unterricht in der Schule aus, bleiben die Kinder zu Hause – entweder im Distanzunterricht oder sie erhalten Ersatzaufgaben. So soll sichergestellt werden, dass der Lernstoff trotzdem vermittelt wird. Falls Schülerinnen und Schüler doch zur Schule kommen, etwa weil sie die Information zu spät erreicht hat, muss die Schule eine Betreuung vor Ort sicherstellen.
Mehr zu Schulen in NRW lesen Sie hier
- Ex-Schulleiterin warnt: „Schüler zeigen Burnout-Symptome“
- Queerer Lehrer: „Schülerin nannte mich Schwulen-Macher“
- Neue Studie: Darunter leiden Lehrer in NRW besonders
- Medienkonsum: NRW verbietet de facto Handys an Grundschulen
- Nala (9) wird gemobbt: „Ich habe Angst vor der Schule“
- Offener Ganztag: Muss die OGS so teuer sein?
- Sprachprobleme: Warum so viele Kinder nicht schulreif sind
- Grundschule: Warum es bald keinen Förderunterricht mehr gibt
- OGS oft mangelhaft: „100 Kinder teilen sich eine Toilette“
- Syrer hilft an NRW-Schule: „Ohne Ali wären wir verloren“
Und die Lehrkräfte?
Lehrkräfte müssen, soweit es die Wetterlage zulässt, ihren Dienst wie gewohnt antreten. Das gilt auch, wenn kein Unterricht im Klassenzimmer stattfindet.
Wie sieht die Regelung bei OGS und Privatschulen aus?
Die Offenen Ganztagsschulen (OGS) werden von den Schulen direkt informiert. Ersatz- und Ergänzungsschulen, also viele Privatschulen, sind zwar nicht direkt an die Regelung gebunden, ihnen wird aber empfohlen, sich an den offiziellen Vorgaben zu orientieren.



