Knapp vier Jahre nach dem Tod von Mouhamed Dramé in Dortmund steht jetzt fest: Fünf angeklagte Polizistinnen und Polizisten haben in Notwehr gehandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revisionen der Dortmunder Staatsanwaltschaft und der Nebenklage verworfen, die Freisprüche sind damit rechtskräftig.

Das Landgericht Dortmund hatte im Dezember 2024 alle fünf Beamten freigesprochen. Auch den heute 32-Jährigen, der auf Mouhamed Dramé binnen weniger Sekunden mehrere Schüsse abgab, an denen er verstarb. Und den Dienstgruppenleiter (58), dem man unter anderem die „Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung“ vorgeworfen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte im Falle dieses Angeklagten eine Woche später Revision beim Bundesgerichtshof ein. Die Nebenkläger, Mouhameds Brüder Sidy und Lassana Dramé, gingen für alle denselben Schritt.

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Beide Anträge hat der BGH am 1. Juni 2026 verworfen. Bei der Überprüfung des Urteils hätten sich keine Rechtsfehler ergeben. Beide Beschlüsse liegen dieser Redaktion vor. Das Landgericht Dortmund sowie mehrere Verteidiger bestätigten den Erhalt, Karlsruhe wollte sich am Donnerstag (25. Juni 2026) auf Anfrage noch nicht äußern.

Schütze war wegen Totschlags angeklagt

Der 4. Strafsenat bestätigt nach Einschätzung von Rechtsanwälten der Polizeibeamten die Rechtsauffassung der Verteidigung. Der nun ergangene Beschluss sei zu erwarten gewesen, sagte Christoph Krekeler, Verteidiger des Schützen, der wegen Totschlags angeklagt war, auf Anfrage dieser Redaktion. Die drei Polizisten und zwei Polizistinnen sind bereits seit dem erstinstanzlichen Urteil wieder im Dienst.

Dortmund - Prozessauftakt gegen fünf Polizisten wegen des Todes von Mouhamed Dramé
Der Prozess in Dortmund: Hier der wegen Totschlags angeklagte Polizist mit seinem Verteidiger Christoph Krekeler.© Lars Heidrich

Der junge Senegalese, dessen Alter nie zweifelsfrei festgestellt werden konnte, hatte am 8. August 2022 apathisch im Hinterhof einer Dortmunder Jugendeinrichtung gesessen und ein Messer zunächst gegen sich selbst gerichtet. Als Mitarbeiter die Polizei riefen, regte er sich zunächst nicht. Auch auf Ansprache und den Einsatz von Reizgas reagierte er nicht. Erst, nachdem die Beamten ein Elektroschockgerät (Taser) anwandten, soll er aufgestanden sein und sich nach den Erkenntnissen der Beweisaufnahme mit vorgehaltener Klinge auf die Polizisten zubewegt haben.

Als er nur noch wenige Meter von einer Polizeikommissarin entfernt war, schoss der sogenannte Sicherungsschütze. Dramé soll sich noch im Krankenwagen gegen die Rettungskräfte gewehrt haben, starb aber im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Das Dortmunder Schwurgericht unter dem Vorsitz von Thomas Kelm urteilte am 12. Dezember 2024 am Ende eines viel beachteten Prozesses, die Polizei habe aus Notwehr gehandelt – auch wenn die Annahme, Dramé habe die Beamten angreifen wollen, wohl ein Irrtum gewesen sei.

Prozess um tödliche Schüsse auf 16-jährigen Flüchtling
Für mehr als zwei Jahre vom Dienst suspendiert: die Angeklagten vor dem Dortmunder Landgericht.© DPA Images | Rolf Vennenbernd

Brüder Dramé kämpfen für Verbleib in Dortmund

Zwei der Brüder Mouhameds, Sidy und Lassana Dramé, hatten den Prozess über weite Strecken persönlich verfolgt. Möglich machte das ein großer Kreis aus Unterstützern, die Reisen und Unterbringung bis heute finanzieren. Die beiden Männer hatten ein Aufenthaltsrecht bis zum Ende des Prozesses, das inzwischen allerdings abgelaufen ist. Der Solidaritätskreis kämpft derzeit weiter dafür, dass die Dramés in Dortmund bleiben dürfen. Er berief sich dabei zuletzt auf die noch ausstehende Entscheidung des BGH. Außerdem würden die Dramés an wichtiger Erinnerungsarbeit mitwirken. Diese sei inzwischen zu einem zentralen Teil ihres Lebensweges geworden.

Für den „Solidaritätskreis für Mouhamed Lamine Dramé“ sendet der Beschluss des BGH ein „verheerendes Signal“, auch „an die vielen Betroffenen und Angehörigen, die durch Polizeigewalt geliebte Menschen verloren haben“. Sidy Dramé war noch am Mittwoch (24. Juni), dem Tag, bevor der Beschluss bekannt wurde, am Landgericht Duisburg, um dort die Familie des guineischen Flüchtlings Ibrahima Barry zu unterstützen. Der Afrikaner starb ebenfalls nach einem Polizeieinsatz, im Januar 2024 in einem Mülheimer Flüchtlingsheim. Neun Polizistinnen und Polizisten sind nun der gefährlichen Körperverletzung angeklagt – für viele Unterstützer ein weiterer Fall struktureller Polizeigewalt.

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Nach der Entscheidung aus Karlsruhe sagte der älteste Dramé-Bruder, er sei „schockiert, dass nun niemand für den Tod unseres Bruders zur Verantwortung gezogen wird“. Es habe schwerwiegende Fehler gegeben, aus denen keine Konsequenzen gezogen würden. Er wisse nicht, so Dramé, wie er das seiner Familie erklären solle.

Seine Rechtsanwältin und Nebenklage-Vertreterin Lisa Grüter aus Dortmund erklärte: „Wir sind enttäuscht und wütend, dass auch der BGH die fragwürdige Einsatzplanung... in einer zu diesem Zeitpunkt statischen Lage für unproblematisch hält.“ Grüter hatte vertretungsweise auch die Schwester Ibrahima Barrys in Duisburg zum Prozessbeginn begleitet. Für Sidy und Lassana Dramé sei die Entscheidung „natürlich sehr enttäuschend“, hatte auch eine Sprecherin des Solidaritätskreises gegenüber dieser Redaktion gesagt. Die Nachricht bedeute umso mehr, „dass Gerechtigkeit woanders als im Gericht stattfinden muss“.

Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist entsetzt: „Hier wird Unrecht von höchster Stelle bestätigt.“ Die Entscheidung vermittele, dass „tödliche Polizeigewalt“ ohne Folgen bleibe. Nun, da das Strafrecht keine Antworten mehr habe, sei es umso mehr an Politik und Gesellschaft, die Angehörigen weiter zu unterstützen.