Die UBV Dinslaken äußert starke Bedenken gegenüber der jetzt im NRW-Landtag beschlossenen Änderung des Kommunalwahlrechts. Diese benachteilige kleine Parteien und schränke die Vielfalt ein.

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Unter anderem sorgt sich die UBV wegen der Einführung einer 5-Prozent-Sperrklausel. Danach müssen Parteien bei den nächsten Wahlen mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen, um Sitze im Stadtrat zu erhalten. In der Vergangenheit habe es bereits eine solche 5-Prozent-Hürde in NRW gegeben, erinnert die UBV. Diese sei aber 1999 vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen als verfassungswidrig aufgehoben worden, „da sie die Chancengleichheit der Parteien und die Gleichheit der Wählerstimmen verletzte“. Die erneute Einführung einer solchen Hürde „könnte daher rechtliche Herausforderungen nach sich ziehen und wird von mehreren Parteien, insbesondere kleineren und unabhängigen, kritisch gesehen“, so die UBV.

Weiterer Kritikpunkt ist die Anpassung des Berechnungsverfahrens: „Die Sitze werden nun so verteilt, dass größere Parteien bevorzugt werden“, so die UBV. Konkret werde das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren angewendet, das im Gegensatz zum d‘Hondt-Verfahren, das bisher in NRW angewendet wurde, „eine fairere Sitzverteilung verspricht. Allerdings profitieren größere Parteien auch hier aufgrund der Sperrklausel.“

Laut einer Analyse der UBV „wirken sich die potenziellen negativen Auswirkungen der neuen Regelung erheblich auf die politische Landschaft in Dinslaken aus“. Daher unterstütze die UBV „Maßnahmen zur Sicherung der politischen Vielfalt und Bürgernähe“. Die von CDU, Grünen und SPD unterstützte Reform ziele zwar darauf ab, die Zersplitterung der Stadträte zu verhindern, „könnte jedoch die politische Vielfalt einschränken und kleinere Parteien erheblich benachteiligen“.

So sähe der Dinslakener Stadtrat nach Berechnungen der UBV aus

Basierend auf den Wahlergebnissen der Kommunalwahl 2020 in Dinslaken hätten diese Änderungen nach Berechnungen der UBV zu folgenden Verschiebungen im Stadtrat geführt:

• SPD: 20 Sitze (+2)
• CDU: 15 Sitze (+1)
• Grüne: 13 Sitze (+1)
• UBV: 5 Sitze (-2)
• Linke: 2 Sitze (-2)
• Die Partei: 2 Sitze (-1)
• FDP: 2 Sitze (-1)
• AWG: Verlust des einzigen Sitzes

Die geplanten Änderungen „könnten die Repräsentation kleinerer Parteien wie der UBV, der Linken, der FDP, die Partei und der AWG im Stadtrat erheblich reduzieren“, so die UBV: „Dies würde zu einer verminderten politischen Vielfalt und Bürgernähe führen.“ Die UBV Dinslaken fordert daher eine „gründliche Überprüfung der Reform, um auch weiterhin eine faire und repräsentative Demokratie zu gewährleisten“ und ruft zur Unterstützung der Petition des Landesverbands der Wählergemeinschaften NRW zur „Rücknahme des umstrittenen Wahlgesetzes“ auf.