Am Mittwochnachmittag hat Michael Wendler, aus Dinslaken stammender Schlagersänger, eine Schlappe vor Gericht kassiert. Wenige Stunden später geht er auf die Barrikaden. Er werde das Urteil des Landgerichts Duisburg nicht akzeptieren, teilte Wendler aus seinem Domizil in Florida den Fans via Facebook und Telegram mit: „Mein Anwalt legt Revision ein“.
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Das Verfahren, das bereits seit Jahren läuft, bekommt damit ein weiteres Kapitel. Dem Sänger wird „Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung“ vorgeworfen. Wendler und seine frühere Frau Claudia Norberg hatten die Verwertungsrechte am Namen „Michael Wendler“ hin- und hergeschoben, das Eintreiben einer Forderung eines früheren Managers damit verhindert.
Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 100.000 Euro. Das Amtsgericht Dinslaken verurteilte den Sänger Ende 2023 schließlich zur Zahlung von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro - also 15.000 Euro. Das Berufungsgericht in Duisburg sah bei Wendler eine nicht unerhebliche kriminelle Energie - und bestätigte das Urteil.
Darum geht es wirklich
Doch Wendler wehrt sich weiter. Denn für ihn geht es um mehr als die 15.000 Euro. Sollte das Urteil aus Duisburg keine Verfahrensfehler enthalten, gilt Michael Wendler als vorbestraft. Und die Geldstrafe würde im deutschen polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt.
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„Was war das alles für ein Theater“, schreibt der Sänger, der erneut nicht zum Prozesse erschienen war, an seine Fans - komplett in Großbuchstaben übrigens. Seit Jahren laufe „dieser übertriebene Prozess-Marathon“ gegen ihn. Aus dem Strafbefehl von 100.000 Euro und der geforderten Bewährungsstrafe seien „lediglich 15.000 Euro Geldstrafe“ geworden, die er auch nach dem Urteil aus Duisburg zahlen solle. „Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Mein Anwalt legt Revision ein“, schreibt Wendler an seine Fans und fügt hinzu: „Recht haben und Recht bekommen ist mitunter schwierig.“



