Am 6. Juni tritt mit dem 24h-Lieferantenwechsel eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die eine gravierende Veränderung für alle mit sich bringt, die ihre Wohnung wechseln. Darauf machen die Stadtwerke Dinslaken aufmerksam. Ob bei Aus-, Ein- oder Umzügen: Ab dem 6. Juni ist es zwingend erforderlich, sich im Voraus bei dem alten Energieversorger abzumelden und bei dem neuen anzumelden.
Diese Fristen gelten jetzt
Bislang war es eine gängige Praxis, dass man erst umzog und sich dann beispielsweise bei den Stadtwerken Dinslaken meldete, um den Umzug in deren Versorgungsgebiet zu melden. Dies geht nun nicht mehr. Bereits bei der Planung des Umzugs muss der Anbieterwechsel vollzogen werden. Dafür wird eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen vor dem Tag des Einzugs empfohlen. Wer etwa. zum 1. Juli umzieht, muss sich zwingend noch im Juni beim neuen Stromanbieter angemeldet haben. Auch wenn eine Wohnung wegen eines Sterbefalls aufgelöst wird, sind die Erben verpflichtet, die Stromabmeldung vor der Übergabe der Wohnung oder des Hauses zu beantragen.
Wer einfach nur zu Hause den Stromlieferanten wechseln möchte, für den ändert die 24h-Lieferantenwechsel-Vorgabe nichts: Nach wie vor sind für sie die Kündigungsfristen relevant, die im bestehenden Stromvertrag vereinbart sind. Der 24h-Lieferantenwechsel bedeutet nicht, dass man von heute auf morgen den Stromanbieter wechseln kann.
Was das für die Stadtwerke bedeutet
Von den Energieversorgern verlangt der neue 24h-Lieferantenwechsel, dass ein Wechsel von einem Stromlieferanten zum anderen in zwei Werktagen abgewickelt sein muss: Dies betrifft dann vor allem unternehmenseigenen Prozesse von Stromlieferanten wie beispielsweise der Stadtwerke Dinslaken. Die neue Regelung gilt bislang nur für Strom. Für Erdgas tritt sie voraussichtlich 2026 in Kraft.


