Bürgerinnen und Bürger, die eine Steuererklärung abgeben müssen, sollten die bevorstehende Abgabefrist nicht verpassen. Die Einkommensteuererklärung für 2024 endet nämlich am 31. Juli 2025. Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat hingegen bis zum 30. April 2026 Zeit.
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„Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben“, erklärt die Leiterin des Finanzamts Dinslaken. „In bestimmten Fällen ist sie aber verpflichtend. Das gilt zum Beispiel für Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und in der Steuerklassenkombination III und V eingestuft sind. Oder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld, oder zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben.“
Wer ausschließlich Arbeitslohn nach Steuerklasse I oder IV bezieht, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben.
Steuererklärung 2024: Finanzamt Dinslaken empfiehlt die Abgabe über Elster
Das Finanzamt Dinslaken empfiehlt die Abgabe über das kostenlose Online-Portal Elster. Das Portal würde einige Vorteile haben: Einer davon ist, dass viele Daten, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung, von der Krankenkasse oder Rentenversicherung, automatisch übernommen werden. Auch Vorjahresdaten können übernommen werden, wodurch deutlich Zeit eingespart werden würde.
Bei der Eingabe der übrigen Daten würden zudem einige Hinweise und die integrierte Prüfberechnung dabei helfen, Eingabefehler zu vermeiden. Danach wird die fertige Steuererklärung verschlüsselt und sicher an das zuständige Finanzamt übermittelt und eine entsprechende Versandbestätigung erstellt und im Elster-Postfach abgelegt.
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Um das Verfahren der Steuererklärung zu erleichtern, hat die Leiterin des Dinslakener Finanzamts aber noch weitere Tipps:
„Belege müssen grundsätzlich nicht eingereicht werden. Erst, wenn wir darum bitten. Diese können dann digital nachgereicht werden. Persönliche Angaben, wie die Bankverbindung oder Adresse, sollten vollständig und aktuell sein.“
Anliegen oder Anträge, wie z. B. ein Antrag auf Steuerklassenwechsel oder auf Lohnsteuer-Ermäßigung, können über die Internetseite der Finanzämter unter: www.finanzamt.nrw.de. online erledigt werden. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger unter www.finanzamtstermine.nrw.de schnell und einfach einen Wunschtermin für den persönlichen Besuch in ihrem Finanzamt buchen.


