Viele Kinder können nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Müssen die Kinder jedoch aus ihrer Familie geholt werden, wird oft ein neues Zuhause für sie gesucht. In solchen Fällen springen Pflegeeltern ein, die die Kinder bei sich aufnehmen.

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Der Bedarf an Pflegeeltern wächst in Dinslaken. Laut der Stadt gibt es aber immer weniger Menschen, die bereit sind, Pflegeeltern zu werden, während die Zahl an Pflegekindern zunimmt. Daher sucht die Stadt nun engagierte Bürger, die Pflegekinder bei sich aufzunehmen würden.

Wie viele Pflegekinder und Pflegeeltern gibt es in Dinslaken?

Über den Pflegekinderdienst der Stadt sind derzeit 117 Kinder in Pflegefamilien untergebracht. „Davon befinden sich 102 Kinder in Vollzeitpflege und 15 Kinder in Bereitschaftspflege“, erklärt eine Sprecherin der Stadt.

Gegenwärtig gibt es 93 Familien, die auf Dauer ein Pflegekind aus Dinslaken aufgenommen haben und 12 Familien, die einem Kind aus Dinslaken in Bereitschaftspflege einen sicheren Ort auf Zeit bieten. „Da wir in enger Kooperation mit den anderen Kommunen des Kreises zusammenarbeiten, leben aber nicht alle Kinder, die vom Jugendamt Dinslaken untergebracht werden, auch in Dinslaken, sondern zum Teil in den umliegenden Gemeinden“, so die Sprecherin. „Im Dinslakener Stadtgebiet haben wir aktuell 74 Pflegefamilien.“

Aus welchen Gründen kommen Kinder in Pflegefamilien?

Laut Stadt sind familienanaloge Unterbringungen insbesondere für kleinere Kinder gut geeignet, um neben Bindungsangeboten auch konstante Bezugspersonen zu ermöglichen. „In einigen Fällen führt der Verlust der bisherigen Bezugsperson beispielsweise durch schwere Krankheit oder Tod dazu, dass Kinder in Pflegefamilien aufwachsen.“ Dies können auch Verwandte oder Personen aus dem sozialen Netzwerk sein, wenn sie geschult sind.

Zumeist sind erzieherische Defizite, Überforderung von Eltern, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme oder soziale Belastungen ursächlich für eine Inpflegegabe des Kindes. Aber auch bei akuten Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung sowie körperliche oder psychische Misshandlungen, werden Kinder aus ihren Familien geholt.

Welche Formen von Pflegeelternschaft gibt es?

Kinder werden in der Regel zunächst in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. „Dort haben sie einen geschützten Ort, an dem sie Unterstützung und Fürsorge erfahren, bis es den Sachbearbeitern im Jugendamt in Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern gelungen ist, die weitere Perspektive für die Kinder zu klären“, so die Sprecherin.

In einer Gefährdungssituation sei es manchmal jedoch notwendig, Kinder vorübergehend in einer anderen Familie unterzubringen, um mit den leiblichen Eltern daran zu arbeiten, die Gefährdung in der Herkunftsfamilie abzuwenden. Hier kann der Einsatz von unterstützenden Hilfsangeboten zu einer Rückführung der Kinder beitragen. „Eine familiengerichtliche Klärung ist hingegen in den Situationen nötig, in denen kein Einvernehmen über die notwendigen Maßnahmen erzielt werden kann.“

Diese Perspektivklärung kann manchmal bis zu einem Jahr dauern. Erst wenn klar ist, dass Kinder dauerhaft in einer Pflegefamilie aufwachsen sollen, wird eine geeignete Pflegefamilie gesucht. „Mit Blick auf die Kinder ist diese lange Klärungsphase dramatisch, da sie sich natürlich auch in ihrer Bereitschaftspflegefamilie an die Pflegeeltern binden und bei dem Wechsel in eine Dauerpflegefamilie erneut einen Bindungsabbruch erleben müssen“, erklärt die Stadt.

„Aus unserer Sicht wäre es daher begrüßenswert, wenn sich mehr Pflegeeltern vorstellen könnten, ein Kind auch auf diesem Weg der Unsicherheit zu begleiten: Die Aufnahme eines Kindes in Bereitschaftspflege, mit der Perspektive, dass das Kind auch auf Dauer bleiben kann.“

Können in Dinslaken alle Pflegekinder in Pflegefamilien untergebracht werden?

„Glücklicherweise konnten wir bisher für die meisten Kinder eine passende Pflegefamilie finden. Die Lage ist dennoch höchst brisant, da die Anfragen von interessierten Menschen in den letzten Jahren rückläufig waren, während die Zahl der Kinder, die eine Pflegefamilie brauchen, steigt“, betont die Sprecherin.

Durch die Kooperation mit den anderen Pflegekinderdiensten des Kreises und einem gemeinsamen Pool an engagierten Bereitschaftspflegeeltern, findet sich in akuten Situationen meist noch eine gute Lösung. „Gegenwärtig zeichnet sich aber ab, dass bei einigen unserer Kinder die Perspektivklärung bald abgeschlossen ist und wir für diese Kinder noch passende Familien suchen, in denen sie auf Dauer bleiben können.“

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Eine Weile könnten sie in solchen Fällen den Aufenthalt in den Bereitschaftspflegefamilien verlängern. „Sollte sich in absehbarer Zeit auch nach Kontaktaufnahme mit den Pflegekinderdiensten der umliegenden Kommunen und Städte keine Familie für ein Kind finden lassen, wäre der nächste Schritt die Suche nach einer Unterbringung über einen Träger in einer Erziehungsstelle oder einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe.“

An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Pflegekind aufnehmen möchte?

Der einfachste Weg ist es, sich telefonisch oder per Mail an den Pflegekinderdienst der Stadt Dinslaken zu wenden. Die Fachkräfte führen die angehenden Pflegeeltern dann durch den weiteren Prozess. Zunächst finden Kennenlern- und Informationsgespräche statt, bei denen es darum geht, einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen und offene Fragen zu klären.

„Sollten sich die Bewerber dann weiterhin vorstellen können, ein Kind bei sich aufzunehmen, werden sie geschult“, so die Stadt. In Dinslaken fand die Pflegeelternschulung in den vergangenen Jahren zweimal im Jahr statt. „Dieses Jahr wird sie aber voraussichtlich nur einmal im September angeboten, da bisher wenig Anfragen vorliegen.“ Die Pflegeelternschulung findet an fünf Abenden über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten statt. In der Schulung geht es unter anderem um die rechtlichen Grundlagen von Pflegeverhältnissen, aber auch darum, die angehenden Pflegeeltern auf die besondere Situation von Pflegekindern vorzubereiten und sie für dessen Bedarfe zu sensibilisieren.

Wir suchen authentische Menschen, die sich eigene Schwächen eingestehen können, die Lust auf Familienleben haben und die mit uns zusammen für ein Kind eine gute Zukunftsperspektive erarbeiten möchten.

Sprecherin der Stadt Dinslaken

Im Anschluss an die Schulung schließt sich die Überprüfung der Pflegeeltern durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes an. Dazu gehört das Einreichen eines Gesundheitszeugnisses und eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sowie ein kurzer Lebensbericht und ein Hausbesuch. Danach heißt es für die Pflegeeltern dann erstmal abwarten. Wann es dazu kommt, dass ein Kind in eine Familie vermittelt wird, kann niemand vorhersagen. Manchmal dauert es wenige Wochen, manchmal Monate.

Was sollten Pflegeeltern alles mitbringen?

„Wir suchen authentische Menschen, die sich eigene Schwächen eingestehen können, die Lust auf Familienleben haben und die mit uns zusammen für ein Kind eine gute Zukunftsperspektive erarbeiten möchten“, betont die Stadt. Familienstand, Alter, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Religion, sexuelle Orientierung, Abstammung oder soziale Herkunft seien alles keine Ausschlusskriterien.

Wofür sind Pflegeeltern alles verantwortlich?

Ganz allgemein kann man sagen, dass die Pflegeeltern die Alltagssorge des Kindes übernehmen und dort in der Verantwortung stehen und auch Entscheidungen treffen können. Dazu gehören Dinge wie Tagesablauf, Kleidung und Körperpflege, Schulalltag, Freizeitgestaltung, Arztbesuche und die Organisation des Alltags.

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Je nach rechtlicher Ausgangslage des Kindes können leibliche Eltern noch ganz oder zu Teilen sorgeberechtigt sein. Anderenfalls besteht eine Ergänzungspflegschaft oder eine Vormundschaft, die manchmal auch von den Pflegeeltern selbst ausgeübt wird.

In der Praxis besteht eine Verantwortungsgemeinschaft für das Pflegekind. Zu ihr gehören neben den Pflegeeltern die leiblichen Eltern, der Vormund und die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes. „Durch den Pflegekinderdienst werden in Rücksprache mit allen Beteiligten wichtige perspektivische Entscheidungen getroffen, wie etwa die Schulwahl, größere Operationen, die Anmeldung bei Behörden, die Vermögensverwaltung, Abschlüsse von Verträgen oder der Einsatz von Jugendhilfemaßnahmen.“