Seit dem 1. August sind nun alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Auch alle älteren Kinder, die bisher noch nicht eingeschult wurden, sind laut Stadtverwaltung ebenfalls für das Schuljahr 2026/27 anzumelden. Kinder, die nach dem 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft dabei der Schulleiter bzw. die Schulleiterin.
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Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder sollten bereits eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, wie die Stadt mitteilt. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.
Zu diesen Zeiten können Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2026/27 an den Grundschulen in Dinslaken anmelden
Die Anmeldetermine für alle Grundschulen finden von Montag, 15. September 2025, bis Dienstag, 16. September 2025, statt. Eine Anmeldung ist zu folgenden Zeiten möglich:
- GGS Averbruchschule: 8 bis 14 Uhr
- GGS Bruchschule: 8 bis 12 sowie 14 bis 17 Uhr
- GGS Dorfschule: 8 bis 12 sowie 14 bis 17 Uhr
- GGS Gartenschule: 8 bis 11.30 Uhr sowie 13 bis 14.30 Uhr
- GGS Hagenschule: 7.40 bis 12 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr
- GGS Hühnerheide: 8 bis 16 Uhr
- GGS Klaraschule: 8 bis 12 sowie 14 bis 16 Uhr
- GGS Lohberg: 8 bis 12 sowie 14 bis 16 Uhr
- GGS Moltkeschule: 8 bis 12 sowie 14 bis 16 Uhr
- GGS Am Weyer: 8 bis 15 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung mit der Schule ist erforderlich. Es wird zudem darum gebeten, das schulpflichtig werdende Kind zu der Anmeldung mitzubringen und in der Schule vorzustellen.

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Erziehungsberechtigte, die irrtümlich keine Benachrichtigung erhalten haben, sollen sich bitte unverzüglich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, in Verbindung setzen. Der Fachdienst ist telefonisch unter 02064-66248 erreichbar.
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Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten sich, während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Das Familienbuch und der Impfausweis sind mitzubringen. Es wird dringend empfohlen, die genannten Termine für die Beantragung der Aufnahme des Kindes einzuhalten.
Etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch der öffentlichen Grundschule sind an den Schulleiter der Schule zu richten, bei der das Kind angemeldet werden soll.




