Es war ein langer, komplizierter und auch emotionaler Prozess: Die Gestaltungssatzung für den Dinslakener Stadtteil Lohberg aus dem Jahr 2004, die vorschreibt, wie die teils denkmalgeschützten Häuser in der Gartenstadt auszusehen haben, ist in die Jahre gekommen und an einigen Stellen überholt. Seit rund fünf Jahren wird über eine Neufassung des Regelwerks diskutiert. Nun liegt ein Vorschlag vor.

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Sonnenschutz, Wärmedämmung, Solaranlagen, Klimaanlagen - allein der technische Fortschritt hat eine Neufassung der Satzung erfordert. Und die Bürger ebenfalls. Einige haben im Lauf der Jahre Terrassenüberdachungen oder hohe Zäune errichtet, Treppenstufen erneuert, das Dach mit Solarpanels versehen oder den Zugang mit Rampen erleichtert. 460 Anwohnerinnen und Anwohner haben deswegen vor Jahren Schreiben der Stadt erhalten - mit Bußgeldandrohungen und der Aufforderung, nicht genehmigte bauliche Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Das sorgte bei vielen für Wut und Unverständnis. Auch die Neuregelung des Denkmalschutzes im Jahr 2022 ließ Erleichterungen zu.
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Neue Satzung soll am 9. September verabschiedet werden
Die nun vorliegende Satzung, die am Dienstag, 9. September, noch vor der Kommunalwahl also, von den politischen Gremien (ab 17 Uhr, Ratssaal des Rathauses) auf den Weg gebracht werden soll, berücksichtigt einige Anliegen der Anwohner - allerdings nicht alle. Denn neben Anwohnenden, Politik und Unterer Denkmalbehörde (Stadt Dinslaken) hat auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ein Wörtchen mitzureden.
Das sind aktuelle Regelungen
Markisen: Angesichts der Klimaentwicklung hatten sich viele Hausbesitzer in Lohberg Sonnenschutz für ihre Terrassen gewünscht, einige hatten auch bereits feste Sonnenüberdachungen installiert. Anders als in der alten Gestaltungssatzung sind nun in der ganzen Siedlung Markisen auf der Rückseite der Häuser erlaubt. „Als Sonnen- oder Sichtschutz im eigenen Garten sorgen sie dafür, dass man sich in der Siedlung wohler fühlt, ohne dabei die historischen Fassaden zu verbauen“, heißt es in der Vorlage für die Politik. Sie müssen allerdings als einfarbig oder zweifarbig längsgestreift sein und dürfen bestimmte Maße nicht überschreiten. Feststehende Konstruktionen sind aber weiterhin verboten: Sie würden möglicherweise „die Ansicht der Gebäude verstellen“ und dem gewünschten einheitlichen Bild der Siedlung nicht entsprechen, so der LVR.
Solaranlagen: Auch PV-Anlagen sind nun laut Gestaltungssatzung genehmigungsfähig. „In Zeiten des Klimawandels und des Ressourcenschutzes nehmen die Bedeutung und die Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung als Grundlage für die Zukunftsfähigkeit eines Gebäudes oder einer Siedlung immer weiter zu“, heißt es in der Erläuterung. Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung seien „als nachhaltige und erneuerbare Energieträger besonders wichtig“, daher sei es „im öffentlichen Interesse, dass sie errichtet werden.“ Neben Wärmepumpen sind jetzt auch Klimaanlagen möglich - auf der zum Blockinnenbereich liegenden Hausseite oder an den Giebelseiten, wenn die nicht nicht direkt an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen. Sie müssen so untergebracht sein, dass sie von der Straßen aus nicht zu sehen sind, heißt es.
Das sagt der Arbeitskreis zur Satzung
Der Arbeitskreis Gartenstadt Lohberg (AKGL) begrüßt den Satzungsentwurf. Seit Jahren wolle man die Untere Denkmalschutzbehörde davon überzeugen, „eine neue Gestaltungssatzung zu erarbeiten, die den Ansprüchen an das aktuelle Wohnen, den Klimaschutz und die Barrierefreiheit, entsprechen.“ Aber die Stadtverwaltung „schob die Angelegenheit immer weiter vor sich her“, heißt es in einer Stellungnahme des Arbeitskreises.
Das neue Denkmalschutzgesetz „kommt den Forderungen des AKGL sehr entgegen.“ Denn dort sei „festgeschrieben, dass der aktuelle Wohnungsbau, der Klimaschutz und die Barrierefreiheit berücksichtigt werden muss.“ Nun geht der Arbeitskreis davon aus, „dass alle Ratsfraktionen dieser Beschlussvorlage zustimmen werden.“ Denn: „Es geht hierbei nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen. Es geht um ein zukunftsfähiges Wohnen nach den gesetzlichen Vorgaben, für Familien in Lohberg.“
Anbauten: Die meisten Häuser in der alten Siedlung sind nicht allzu geräumig und der eine oder andere hat den Wohnraum durch Anbauten vergrößert. Das war aber bisher nur ausnahmsweise erlaubt. In der bisherigen Gestaltungssatzung gab es schon Ausnahmen für neue Anbauten. Das war aber nur bei einigen Häusern an den Rändern der Siedlung erlaubt. Nun soll die Regelung auf Gebäude innerhalb der Gartenstadt ausgeweitet werden - allerdings nur auf die, die nach 1945 errichtet wurden. Die seien in „Kubatur und Fassadengestaltung schlicht gehalten“ und haben keine Anbauten. „Somit dürfen ausnahmsweise für die Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum bestimmte Gebäude innerhalb der Siedlung erweitert werden“, so die Begründung. Auch aufgeständerte Terrassen werden nun erlaubt.

Außendämmung: Neben dem Raumklima spielt dabei auch das Platzangebot eine Rolle: Innendämmung verkleinert die Wohnungen zusätzlich. Daran ändert aber auch die neue Satzung nichts: Dämmplatten auf den Außenwänden bleiben verboten. Sie „würden die Proportionalität beeinträchtigen“, wie es heißt. Auch Haustüren müssen weiter aus Holz sein - der Vorschlag der UBV, auch Kunststofftüren in Holzoptik zuzulassen, hat sich nicht durchgesetzt. Ebenso bleiben Fliesen und ähnliches auf Betontreppen verboten - dafür werden bei Bedarf Rampen erlaubt.
Zäune: Generell sollen Zäune in der Gartenstadt nicht höher als ein Meter sein. Um „in sensiblen Bereichen mehr Privatsphäre zu ermöglichen“ sollen nun an Straßenseiten 1,80 Meter hohe Holzzäune oder Hecken als Sichtschutz möglich sein.
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Hohe Strafen bei Verstößen
Den neuen Satzungsentwurf findet man im Ratsinformationssystem der Stadt Dinslaken. Verstöße gegen die Satzung werden als Ordnungswidrigkeit gewertet - und können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden.





