Der Fall hat sich im Mai ereignet. Damals gelang es einem Mann, mit einem Schockanruf eine Seniorin zu betrügen und einen fünfstelligen Eurobetrag zu erbeuten. Nun hat das Amtsgericht Duisburg ein Foto zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben. Wer den Mann kennt oder Hinweise auf seinen Aufenthaltsort geben kann, soll sich mit der Polizeiwache in Dinslaken in Verbindung setzen. Sie ist unter der Rufnummer 02064/622-0 zu erreichen.

Die Dinslakenerin war am 6. Mai angerufen worden. Eine angebliche Rechtsanwältin, die sich als Evelyn Klein ausgab, erzählt ihr, dass ihr Schwiegersohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und sie die Festnahme nur mit einer Kautionszahlung verhindern könne. Die Frau sagte der angeblichen Rechtsanwältin, dass sie einen fünfstelligen Bargeldbetrag zu Hause habe. Daraufhin übergab die 76-jährige Dinslakenerin gegen 18 Uhr das Geld an ihrer Wohnanschrift an einen unbekannten Mann, der sich als Herr Keller ausgab.



