Es ist ein Bild voller Zerstörung. Mitten durch den Wald in den Testerbergen zieht sich ein freigelegter Pfad wie eine Wunde. An den Seiten des augenscheinlich künstlich angelegten Weges wurden Bäume massiv geschädigt. Teilweise sind hier noch Kerben zu sehen, so als hätte hier jemand mit einer Axt gewerkelt. So sieht sie aus, die illegal angelegte Mountainbike-Strecke, die im Waldgebiet entdeckt wurde. Der Vorfall reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorkommnisse ein. Bereits seit mehreren Jahren kommt es in den Testerbergen immer wieder zu unerlaubten Baumaßnahmen durch bislang unbekannte Täter.

Massive Schäden an der Natur

Illegale Mountainbike-Strecken verursachen massive Schäden an der Natur. Für den Bau solcher Anlagen werden nicht nur Erdlöcher ausgehoben, sondern auch zahlreiche Bäume in erheblichem Umfang beschädigt. „Eine Vielzahl von Bäumen wurde augenscheinlich mit einer Axt stark verletzt“, berichtet Melanie Tasse, Leiterin des Forstbetriebsbezirks Hünxe. Teilweise wurden sowohl dünne als auch dickere Bäume sogar gefällt und als Unterkonstruktionen für Rampen genutzt.

Diese massiven Eingriffe haben weitreichende Folgen für das Ökosystem Wald in diesem Bereich. Die Bautätigkeiten verdichten den Boden und lösen teilweise starke Erosion aus. Infolgedessen wird die Bodenstruktur erheblich beeinträchtigt. Auch Flora und Fauna leiden stark unter den Eingriffen: Pflanzen werden zerstört, Lebensräume gestört und Wildtiere durch Lärm unter Stress gesetzt. Die Regeneration solcher Schäden dauert häufig mehrere Jahre.

Illegale Mountainbike-Strecke in den Testerbergen
Teilweise werden an den illegalen Strecken Bäume stark beschädigt oder gefällt. © Wald und Holz NRW | WALD UND HOLZ NRW

Schäden an der Natur und Waldbrandgefahr

Neben diesen direkten Eingriffen in Boden und Vegetation wird das Gebiet zusätzlich durch Müll belastet, der an den illegal angelegten Strecken zurückgelassen wird. Besonders problematisch ist dieses Verhalten, weil viele Wälder in den vergangenen Jahren bereits durch Trockenheit und Stürme geschwächt wurden. Weitere Beeinträchtigungen und Störungen verstärken die Belastung erheblich.

Illegale Mountainbike-Strecke in den Testerbergen
In einem ausgehobenen Loch wurden Äste aufgeschichtet. Augenscheinlich für ein Feuer. Das ist extrem gefährlich. © Wald und Holz NRW | WALD UND HOLZ NRW

Äußerst besorgniserregend ist der Fund von angezündeten Ästen. „Besonders die ausgehobenen Bodenlöcher in Verbindung mit angezündetem Astmaterial stellen eine erhebliche Gefahr für Menschen und Tiere dar. Gerade im Frühjahr ist die Waldbrandgefahr durch trockenes Laub aus dem Vorjahr am Waldboden besonders hoch“, erklärt Tim Viefhaus, Ranger des Kreises Wesel.

Freizeitaktivitäten im Wald nicht ohne Achtsamkeit

Die Waldgebiete rund um Hünxe liegen in einem großen Erholungsgebiet am Rande des Ruhrgebiets. Wälder erfüllen hier eine wichtige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion. „Erholung bedeutet jedoch nicht, dass alle Erholungssuchenden ihre Freizeitaktivitäten uneingeschränkt nach ihren eigenen Regeln und Vorstellungen ausleben dürfen, ohne rücksichtsvoll mit der Natur umzugehen“, betont Melanie Tasse, Leiterin des Forstbetriebsbezirks Hünxe.

Erholung bedeutet jedoch nicht, dass alle Erholungssuchenden ihre Freizeitaktivitäten uneingeschränkt nach ihren eigenen Regeln und Vorstellungen ausleben dürfen, ohne rücksichtsvoll mit der Natur umzugehen.

Melanie Tasse, Leiterin des Forstbetriebsbezirks Hünxe

„In Waldgebieten in Nordrhein-Westfalen gilt zwar das freie Betretungsrecht, allerdings nicht ausnahmslos. Grundsätzlich gibt es in Naturschutzgebieten sowie in vielen Landschaftsschutzgebieten strikte Wegegebote!“, verdeutlicht Torben Geßner, Ranger des Kreises Wesel.

Hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen möglich

Der Bereich der Testerberge befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und teilweise sogar im Naturschutzgebiet mit besonders sensiblen und ökologisch wertvollen Bereichen. Im gesamten Waldgebiet gilt ein striktes Wegegebot. Das Verlassen der Wege ist demnach untersagt. Weiterhin sind auch weitere Verstöße rechtlich eindeutig im Landesforstgesetz NRW geregelt. Das Gesetz erlaubt das Radfahren ausschließlich auf befestigten Wegen. Wer unerlaubt abseits der befestigten Wege fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder variieren nach Schwere der Tat, können aber im Bereich zwischen 50 und 5000 Euro liegen.

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Auch deutlich schwerwiegendere Eingriffe wie das Aufreißen des Bodens oder das Errichten technischer Bauwerke können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer fremdes Eigentum durch Vandalismus mutwillig beschädigt oder Feuer im Wald entfacht und somit vorsätzlich oder fahrlässig Wälder in Brandgefahr bringt, begeht unter Umständen sogar eine Straftat. Tatsächlich ist eine Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete mit einer erheblichen Schädigung der Natur mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Selbst im Falle von fahrlässigen oder leichtfertigen Fällen, können Freiheitsstrafen von ein bis drei Jahren drohen. Das ist weit entfernt von einer Bagatelle.

Das Regionalforstamt Niederrhein appelliert daher eindringlich an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regeln zu halten und Hinweise auf illegale Strecken zu melden, um weitere Schäden an der Natur zu verhindern.