Sind in Dinslaken Hunde nicht angemeldet? Das vermutet jedenfalls die Stadtverwaltung und startet deswegen ab Mai eine Hundebestandsaufnahme – „aus Gründen der Steuergerechtigkeit“, wie es heißt. Ziel sei es, alle Hunde zu erfassen, die im Stadtgebiet gehalten werden. Dabei gehe es insbesondere um solche, die „bislang noch nicht steuerlich angemeldet sind“. Aktuell sind rund 4100 Hunde in Dinslaken registriert.

So läuft die Befragung

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Die Hundebestandsaufnahme beruht auf der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt. Mit der Durchführung ist die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Aachen beauftragt. In den kommenden Monaten werden Mitarbeitende der Firma alle Haushalte in Dinslaken aufsuchen – das sind etwa 34.000. Sie fragen, ob im Haushalt ein Hund gehalten wird und seit wann.

Die Befragungen finden ausschließlich außerhalb der Wohnungen statt, die Mitarbeitenden betreten nicht die Wohnung, so die Stadtverwaltung. Sie sind wochentags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr unterwegs. An Sonn- und Feiertagen finden keine Besuche statt. Vor Ort werden keine Steuern oder Gebühren erhoben. Die Mitarbeitenden sind legitimiert und können sich mit einem städtischen Ausweis mit Siegel ausweisen.

Sollte beim Hausbesuch niemand angetroffen werden, wird ein Informationsschreiben der Stadt im Briefkasten hinterlassen. Die Rückseite dieses Schreibens kann direkt zur Anmeldung eines Hundes genutzt und digital übermittelt werden.
Personen, die ihren Hund oder ihre Hunde bereits steuerlich angemeldet haben, müssen nichts tun.

So hoch ist die Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt in Dinslaken für einen Hund 120 Euro, bei zwei Hunden sind es pro Hund 132 Euro, bei drei und mehr Hunden je Hund 144 Euro, für gefährliche Hunde werden 636 Euro pro Hund fällig.

So kann man Hunde anmelden

Alle anderen werden gebeten, die Anmeldung vorzunehmen: Das geht entweder online auf dinslaken.de („Hundesteuer“) oder über das digitale Serviceportal, per Post mit dem Formular, per E-Mail an hundesteuer@dinslaken.de, persönlich im Bürgerbüro (Stadtmitte oder Hiesfeld), im Steueramt (Rathaus Zimmer 324)  oder telefonisch unter 02064-66313. Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Name und Kontaktdaten der Halterin beziehungsweise des Halters, Name und Rasse des Hundes, Mikrochipnummer (falls vorhanden) sowie die Schulterhöhe des Tieres.

Darum geht es

„Die Stadt möchte mit dieser Maßnahme mehr Steuergerechtigkeit schaffen“, heißt es in einer Mitteilung an die Presse: „Nur wenn alle Hunde gemeldet sind, ist sichergestellt, dass alle Halterinnen und Halter gleichbehandelt werden und die Hundesteuer gerecht erhoben wird.“ Wer Hunde nicht anmeldet, muss mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und gegebenenfalls einem Bußgeld rechnen, so die Stadtverwaltung.

Die Mitarbeitenden der beauftragten Firma dürfen keine minderjährigen Personen befragen, kein Bargeld annehmen und keine Wohnungen betreten. Alle erhobenen Daten werden ausschließlich für die Hundesteuerzwecke der Stadt Dinslaken verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Stadt Dinslaken hat zuletzt per Ratsbeschluss die Hundesteuermaken abgeschafft und durch einen digitalen Nachweis ersetzt. Damit müssen die Vierbeiner keine Marke mehr tragen – und die Stadt spart Geld. Durch die Konsolidierungsmaßnahme soll auch der gebeutelte Etat der Stadt Dinslaken entlastet werden, denn die Stadt spart sich die Materialkosten für die Hundesteuermarken und der Personalaufwand für die manuelle Bearbeitung beim Versand der Hundesteuerbescheide zum Jahreswechsel entfällt. (aha)