Die Entscheidung ist Ende März gefallen. Der Rat der Stadt Dinslaken beschloss aufgrund der desolaten Haushaltslage eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Da die Stadt Dinslaken bereits Bescheide verschickt hatte, weil sie sonst keine Steuereinnahmen gehabt hätte, erhalten nun Immobilienbesitzer erneut Post von der Stadtverwaltung.
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Wie die Pressestelle der Verwaltung am Montag (18. Mai) mitteilt, werden die Änderungsbescheide über die Grundsteuer 2026 der Stadt Dinslaken am Mittwoch, 20. Mai, versandt. Grund für die Änderungsbescheide ist, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. März die Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer A und B (von 280 auf 434/von 648 auf 998 Prozent) rückwirkend zum 1. Januar 2026 beschlossen hat.
An diesen Tagen ist der Grundsteuerbeitrag fällig
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Weiter teilt die Stadt mit, dass deshalb für das erste und zweite Quartal eine Nachzahlung festgesetzt werde, die gesondert zu den regulären Quartalszahlungen am 26. Juni 2026 fällig werde. Das dritte und vierte Quartal werden danach turnusmäßig am 15. August und 15. November 2026 mit dem erhöhten Grundsteuerbetrag fällig.
Die Fälligkeitstermine und jeweiligen Beträge sind auf dem Änderungsbescheid ersichtlich. Des Weiteren sind einige Informationen auf der Homepage der Stadt Dinslaken zusammengestellt, durch die einige Fragen beantwortet werden sollen: https://www.dinslaken.de/stadt-buergerservice/dienstleistungen/grundsteuer.






