Das Parksystem am St. Vinzenz Hospital wird umgestellt. Wie es in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung heißt, kommt bald ein digitales, schrankenloses Parkraummanagement zum Einsatz. Künftig wird es keine Schranke geben, kein Parkticket und auch kein Anhalten bei der Ein- und Ausfahrt.

So funktioniert das neue System

Bei der Ein- und Ausfahrt werden die Kennzeichen der Fahrzeuge automatisch erfasst und damit wird die Parkdauer ermittelt. Bezahlt werden muss die Gebühr vor der Ausfahrt. Dafür muss am Automaten das Kennzeichen eingegeben werden. Die Gebühr kann mit Bargeld oder mit Karte bezahlt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Online-Zahlung. Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen, die die Bezahlung vor der Ausfahrt vergessen haben oder kurzfristig weiterfahren müssen, die Parkgebühr noch bis zu 24 Stunden nach der Ausfahrt bezahlen können.

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Das sind die Parktarife am St. Vinzenz Hospital

Auf den Parkflächen P1 und P2 sind die ersten 30 Minuten kostenfrei. Anschließend werden 1,80 Euro je angefangene Stunde berechnet. Der Tageshöchstsatz beträgt 15 Euro für 24 Stunden ab Einfahrt. Neu ist außerdem der Kurzzeitparkplatz „P2M“. Auch hier sind die ersten 30 Minuten kostenfrei. Danach beträgt die Parkgebühr 2,50 Euro je angefangene Stunde.

„Für uns war wichtig, eine Lösung zu finden, die den Parkvorgang für unsere Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie Angehörigen möglichst unkompliziert gestaltet“, erklärt Sven Machan-Marzin, Kaufmännischer Direktor des St. Vinzenz Hospitals. Gleichzeitig sei es ein wichtiges Anliegen, die Barzahlung weiterhin zu ermöglichen und mit der Kartenzahlung eine zusätzliche, zeitgemäße Bezahlmöglichkeit anzubieten. „Gerade zu den stärker frequentierten Zeiten sollen die schrankenlose Ein- und Ausfahrt und der Verzicht auf Parktickets den Ablauf erleichtern“, so Machan-Marzin.

Das wird auf dem Parkplatz erfasst

Die Erfassung der Kennzeichen startet Ende September/Anfang Oktober. Wie das Vinzenz Hospital mitteilt, werden für die Ermittlung der Parkdauer eine Bildaufnahme des Fahrzeugkennzeichens sowie die zugehörigen Zeit- und Datumsinformationen verarbeitet. Eine Videoaufzeichnung findet nicht statt. Auch öffentlicher Grund wird nicht erfasst.

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Bei der Einfahrt wird ausschließlich das Kennzeichen erfasst. Ein Rückschluss darauf, wer das Fahrzeug geführt hat, ist dadurch nicht möglich. Nur im Falle eines Parkverstoßes kann eine Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen. Liegt kein Parkverstoß vor, werden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht.