Das was die Deutsche Bahn bereits seit Ende Mai an einigen Bahnhöfen in NRW praktiziert, soll nun bundesweit gelten: Kein Alkohol auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Der radikale Schritt soll mehr Sicherheit für die Fahrgäste und die Beschäftigten bringen. Wie der Konzern mitteilte, soll es künftig an den bundesweit 5.400 Bahnhöfen untersagt sein, Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein.

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Ein solches Verbot galt seit 26. Mai bereits für die Hauptbahnhöfen in Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Bonn und Münster. Am Kölner Hauptbahnhof darf schon seit Anfang April nicht mehr getrunken werden.
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Alkoholverbot an NRW-Bahnhöfen: DB kooperiert mit Bundespolizei
Um das Verbot in NRW durchzusetzen und Verstöße zu kontrollieren, arbeitet die DB mit der Bundespolizei zusammen. Bei sogenannten „Schwerpunktkontrollen“, großangelegten Polizeikontrollen, weist die Bundespolizei auf das Alkoholverbot hin.
In NRW sollte das Verbot zunächst „mit Augenmaß“ durchgesetzt werden. Mitarbeitende wurden angewiesen, zunächst über die Regelung zu informieren. Außerdem sollen Durchsagen und Aushänge auf das Alkoholverbot hinweisen. Verstöße will die DB mit Platzverweisen ahnden. Im Wiederholungsfall plant sie, Hausverbote zu verhängen. Die Erfahrungen aus dem NRW-Verbotstest sind nun in die bundesweite Regelung eingeflossen.
Laut DB gilt das Alkoholverbot in NRW am „gesamten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege und der Bahnsteige“. Reisende dürfen alkoholische Getränke weiterhin, zum Beispiel nach dem Einkaufen, in verschlossenen Flaschen mitführen. In Restaurants am Bahnhof gilt das Alkoholverbot nicht. (red)





