Nach Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Krefeld erlässt nun auch die Stadt Duisburg ein eigenes Badeverbot für den Rhein – per Dringlichkeitsbeschluss durch Oberbürgermeister Sören Link (SPD). Die neue ordnungsbehördliche Verordnung gilt ab Samstag, 6. September, überall dort im Fluss, wo das Baden bislang noch nicht durch die Verordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verboten war. Wer sich nicht an die Regelung hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen, kündigt die Stadt an.

Täglich (außer Samstag)
Duisburg-Newsletter: Jetzt kostenlos anmelden!
Nachrichten, Service, Reportagen: Jeden Tag wissen, was in unserer Stadt los ist.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
[Wir schicken Ihnen jeden Abend die wichtigsten News und exklusive Storys aus Duisburg – persönlich, mit Angeberwissen, Event- und Gastro-Tipps. Hier können Sie den Duisburg-Newsletter bestellen.]
Dazu muss man wissen: In Duisburg gilt – anders als etwa in Düsseldorf – wegen der vielen Hafen- und Industrieanlagen bereits seit 1972 ein Badeverbot für etwa 75 Prozent des Uferverlaufs. Grundlage ist die „Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg“ (BadeVRhein-Kleve). Demnach ist das Baden auf den Stromabschnitten zwischen den Rheinkilometern 769,3 bis 794,6 seit 50 Jahren offiziell untersagt. Diese Verbotszone gilt etwa vom Hüttenwerk Krupp Mannesmann (HKM) im Süden bis hinter die Walsumer Fähre im Norden.
Dennoch sind im Rhein viele Menschen beim Planschen und Schwimmen ertrunken, noch mehr mussten gerettet werden. Seit 2020 kamen in Duisburg mindestens 14 Menschen im Rhein beziehungsweise in Baggerseen ums Leben.
Ergänzendes Badeverbot in Duisburg gilt in Mündelheim, Friemersheim und Walsum
Die Stadtverwaltung hatte nach den Verboten in den Nachbarstädten in den vergangenen Wochen geprüft, ob ein ergänzendes kommunales Badeverbot auch in Duisburg möglich ist. Ein solches hatte im Wahlkampf auch Oberbürgermeister-Kandidatin Sylvia Linn (CDU) gefordert. Die Verwaltung erklärt nun: Nach der Rechtsauffassung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums enthält das höherrangige Recht, insbesondere die BadeVRhein-Kleve, „keine abschließende Spezialregelung, die einem kommunalen Verbot entgegenstünde“.
Die Verwaltung begründet den Entschluss in der Vorlage für die Ratssitzung am 9. Oktober so: Da in Duisburg rechtsrheinisch „die Bereiche von Rheinkilometer 759,7 bis 769,3 sowie von 794,6 und km 797,5 und linksrheinisch der Abschnitt von km 767,1 bis km 769,3 nicht vom Badeverbot der BadeVRhein-Kleve erfasst sind, könnten Bürgerinnen und Bürger [...] fälschlicherweise davon ausgehen, dass in diesen Bereichen das Schwimmen gefahrlos möglich sei und sich somit erst recht in diesen Bereichen aufhalten und sich dadurch in Lebensgefahr begeben.“ Zudem müssten sich immer wieder Rettungskräfte in Gefahr bringen, um Personen aus dem Rhein zu retten. Dies führe dazu, dass diese Einsatzkräfte bei anderen Notfällen nicht zur Verfügung stehen.
Somit ist ab Samstag auch das Planschen, Baden und Schwimmen im Rhein bei Friemersheim und Mündelheim verboten. Hier gibt es im Süden zwischen den Hüttenwerken Krupp-Mannesmann und Düsseldorf-Wittlaer mehrere beliebte Badestellen. In der Vergangenheit kamen dabei auch in Mündelheim mehrere Menschen ums Leben. Im Stadtnorden gilt das ergänzende städtische Verbot neu für die Walsumer Rheinaue.
Lesen Sie auch diese Artikel über Badeunfälle in Duisburg:
- Traurige Übersicht: So viele Menschen sind in Duisburg ertrunken
- Duisburg: OB-Kandidatin fordert schärferes Badeverbot für Rhein
- Im Rhein abgetrieben: Mann (73) rettet jungem Schwimmer das Leben
- Duisburg: Mann aus Rhein gerettet – er badete in der „Todeszone“
- Darum ist das Baden und Planschen im Rhein so gefährlich
„Wer sich mehr als knöcheltief im Wasser aufhält, gilt als badend“
Duisburg hat auch die Verbotsdefinition aus den Nachbarstädten übernommen. „Baden“ definiert die Verordnung bürokratisch-präzise als „das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins, insbesondere zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken.“ Stadtsprecher Maximilian Böttner erklärt: „Wer sich mehr als knöcheltief im Wasser aufhält, gilt als badend – egal ob schwimmend, planschend oder stehend. Erlaubt bleibt das kurze Ein- und Aussteigen beim An- oder Ablegen von Booten sowie das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an den dafür vorgesehenen Stellen.“
Die neue Ordnungswidrigkeit will die Stadt mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Über die Höhe sollen die Ordnungshüter individuell entscheiden, je nach Schwere des Verstoßes. Voraussetzung dafür sind freilich Kontrollen des städtischen Außendienstes (SAD) in den Bereichen im Süden und Norden der Stadt, in denen das ergänzende kommunale Badeverbot gilt.

Unterschiedlich hohe Bußgelder
Für Verwirrung könnten die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Bußgeldhöhen sorgen: Denn in den Abschnitten, in denen die BadeVRhein-Kleve gilt, ist für Kontrollen und Ahndung die Wasserschutzpolizei zuständig. Wer dort beim verbotenen (aber nicht genauer definierten) Abstecher in den Rhein erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog der Bundeswasserstraßenverwaltung höchstens 50 Euro zahlen.
„Das Baden im Rhein ist lebensgefährlich. Die Strömung ist tückisch und wird selbst von geübten Schwimmerinnen und Schwimmern oft unterschätzt. Mit dem städtischen Badeverbot setzen wir alles daran, Menschenleben zu schützen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. Außerdem werde die Stadt weiter auf ihren Kommunikationskanälen immer wieder auf die Gefahren des Badens im Rhein hinweisen.
Die Dringlichkeit des Beschlusses, den der Rat erst in seiner Sitzung nach den Kommunalwahlen, am 9. Oktober, abnicken soll, erklären Link und die Verwaltung mit den „vorherrschenden Temperaturen“. Es bestehe die Gefahr, dass sich Menschen weiterhin in Gefahr begeben.
>> Besonders strenges Badeverbot in Köln geplant
In Köln stand im Stadtrat am Freitag ein besonders strenges Badeverbot für den Rhein zur Abstimmung. „Als Baden im Rhein gilt jedes Betreten: Schwimmen, im Wasser waten, im Wasser spielen sowie die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren etc.“, heißt es im Beschlussentwurf. (mit dpa)





