Der Duisburger Stadtrat hat am Montag, 17. November, mit klarer Mehrheit für eine Videobeobachtung des Weihnachtsmarktes gestimmt. Der Auftrag an die Pape & Grunau Security solle umgehend erteilt werden, hieß es am Dienstag bei Duisburg Kontor. Ab Freitag, 21. November, könnte dann der Budenzauber von mehreren Kameratürmen aus täglich zwischen 17 und 7 Uhr überwacht werden.

Die rund 25.000 Euro teure Überwachung – auf 38.000 Euro belaufen sich die Kosten für die Rechtsberatung der Stadt durch eine Anwaltskanzlei – sei „ein Zeichen der Sicherheit in Richtung Bürger“, erklärte Oberbürgermeister Sören Link. Die Vorbereitung eines Datenschutz-konformen Konzepts habe „viele Monate intensiven Arbeitens“ erfordert, so der OB: „Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie wir uns das wünschen würden. Die Vorlage für den Rat kommt deshalb nicht zu spät – es ging nicht eher.“
Weihnachtsmarkt in Duisburg bekommt Videoüberwachung
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„Schwere und schwerste Straftaten“, so Link weiter, habe es „in den vergangenen Jahren auf dem Weihnachtsmarkt nicht gegeben“, sehr wohl aber „Gelegenheitsstraftaten“ wie Diebstähle und Körperverletzungen. „Es ist deshalb gut, dass jemand genau hinschaut.“ Durch die nächtliche Beobachtung erhoffe er sich eine abschreckende Wirkung, die Einbrüche in die Stände und Vandalismus verhindert.
SPD und CDU für Videobeobachtung: Nur positive Erfahrungen
„Wir reden nicht über Aufzeichnungen“, betont der OB. Gesichter sollen automatisch gepixelt werden. Die Leitstelle, in der beobachtet werde, könne allerdings dafür sorgen, dass Sicherheitspersonal unverzüglich eingreifen könne und dass Sanitäter an den richtigen Ort dirigiert werden, um Verletzte zu versorgen. Das Überwachungskonzept sei so gestaltet, dass es auch auf andere Veranstaltungen anwendbar ist.
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Die meisten Ratsfraktionen stimmten dem Kamera-Konzept zu. „Ja, es gibt Bedenken. Aber wir machen das jetzt und werden dann sehen, was dabei rumkommt“, so SPD-Fraktionschef Bruno Sagurna.

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„Wir möchten die Videobeobachtung ermöglichen und begrüßen den Beschluss außerordentlich. Er ist gut vorbereitet“, so Thomas Mahlberg. In Gesprächen mit den Veranstaltern von großen Schützenfesten in anderen Städten gebe es „nur positive Erfahrungen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.

AfD, JUDU und FDP: Kameras für das Sicherheitsbedürfnis
„Sicherheit hat Vorrang“, meint auch Sascha Lensing (AfD). Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, „dass Videobeobachtung ein sinnvolles Instrument sein kann“, so der Bundestagsabgeordnete. Das Konzept müsse allerdings rechtssicher sein, „gern auch schon vor Beginn des Weihnachtsmarktes“.
Auch Junges Duisburg und FDP stimmten zu. „Es gibt gute Gründe und das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung“, so der Liberale Oliver Alefs. „Der Nutzen überwiegt“, argumentiert auch Frederik Engeln (JUDU). Zwar müsse sensibel abgewogen werden, aber es ist verhältnismäßig. Wir sind es den Bürgern schuldig.“
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Grüne und Linke: Unzulänglichkeiten und hohes Kostenrisiko
Grüne, Linke und BSW teilen diese Einschätzung nicht. „Erreicht die Videobeobachtung ihren Zweck? Über wie viele und welche Straftaten reden wir hier?“, fragt der grüne Fraktionschef Felix Lütke. Die von einer Privatfirma, nicht von der Polizei durchgeführte Beobachtung stehe „rechtlich auf tönernen Füßen“, glaubt Lütke. Er sieht „ein hohes Kostenrisiko“ und hätte sich eine rechtzeitige Beratung gewünscht. „Der Weihnachtsmarkt kam nicht überraschend.“
„Eine Menge Probleme und Unzulänglichkeiten“, erkennt auch Barbara Laakmann. „Das Bedürfnis nach mehr Sicherheit ist berechtigt, aber besser wären uniformierte Beamte, um dem Rechnung zu tragen“, so die Ratsfrau der Linken.
>> Kamera-Überwachung: Das sagt die NRW-Datenschutzbeauftragte
- Das Konzept für die Kamera-Beobachtung des Weihnachtmarktes hatte die von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei Ende Oktober bei der zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW (LDI) eingereicht. Die Behörde erteilt keine Genehmigung, spricht aber eine Bewertung aus.
- Dass die mittlerweile vorliegt (wir berichteten), kam im Rat nicht zur Sprache.
- Wesentlich sei, dass eine Identifizierbarkeit einzelner Personen nicht möglich ist, „denn private Unternehmen oder Stellen haben keine Befugnis zur laufenden personenbezogenen Überwachung im öffentlichen Raum“, erklärt der LDI-Sprecher.
- „Erst wenn sich bei der Beobachtung von Übersichtbildern Gefahrensituationen erkennen lassen, kann anlassbezogen eine personenbezogene oder -beziehbare Datenerfassung zulässig sein. Wenn sich eine strafbare Handlung oder eine Gefahrensituation im öffentlichen Raum konkret abzeichnet, kann auch bei Privaten ein berechtigtes Interesse bestehen, dies personenbezogen per Videoaufzeichnung zu dokumentieren“, so der Sprecher weiter.
- Über eine Beschwerde, die gegen die Kamera-Beobachtung auf dem Duisburger Stadtfest Mitte Juli 2025 vorliegt, werde „demnächst abschließend beschieden“, so der LDI-Sprecher auf Nachfrage.







