In Duisburg wird es an Silvester weiter kein stadtweites oder stadtteilbezogenes Feuerwerksverbot geben. Dies stellt ein Stadtsprecher auf Nachfrage der Redaktion mit Blick auf den kommenden Jahreswechsel klar. Die Stadt verbietet nach der Premiere 2024/2025 aber wieder das Böllern rund um den Zoo.

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Die Verantwortlichen im Tierpark waren darüber bereits 2024 erfreut. Sie hatten der Stadt zuvor geschildert, wie „aufwühlend und beunruhigend“ in der Vergangenheit die Böllerei in unmittelbarer Umgebung des Zoos für viele Tiere gewesen sei. Der Kaiserberg diente dafür demnach als beliebter Treffpunkt.
Silvester in Duisburg: Feuerwerksverbot rund um den Zoo
Hinzu kommt laut Stadt die Gefahr, dass fehlgeleitete Feuerwerkskörper Brände verursachen und Tiere zu Schaden kommen könnten. So dürfen vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 23.59 Uhr, keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 in einem Radius von 100 Metern um den Tierpark und im Bereich des Kaiserbergs abgebrannt werden.

Die Stadt beruft sich bei dieser Allgemeinverfügung auf das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz, wonach das Zünden solcher Pyrotechnik unter anderem in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie im Zoo verboten ist. Dies gilt darüber hinaus für die Bereiche rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime. Bei diesen Institutionen hat die Stadt den Begriff der „unmittelbaren Nähe“ im Gegensatz zum Tierpark allerdings nicht näher definiert, der Gesetzgeber demnach auch nicht.
Deshalb sei hier bei möglichen Verstößen eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen. „Die Mitarbeitenden des Städtischen Außendienstes müssen die örtlichen Begebenheiten und die individuelle Situation hinsichtlich einer möglichen vorliegenden Störung oder Gefährdung beurteilen“, heißt es. Dies erfolge in der Regel erst bei konkreten Beschwerden. In der Vergangenheit seien in diesem Kontext allerdings keine Probleme bekannt oder angezeigt worden.
Düsseldorf verbietet das Böllern in der Altstadt
Unabhängig davon hält die Stadt Feuerwerksverbotszonen an bestimmten Plätzen oder Örtlichkeiten grundsätzlich für nicht zielführend, um Störungen und Übergriffe zu verhindern – im Gegensatz etwa zu Düsseldorf, wo es jetzt an Silvester in der Altstadt wieder eine solche Verbotszone geben wird. Auch Köln verbietet erneut das Böllern großflächig in der Innenstadt.
„Angriffe mit Feuerwerkskörpern auf Passanten, Rettungskräfte und Polizisten ereigneten sich in den vergangenen Jahren in der Silvesternacht verteilt auf das gesamte Duisburger Stadtgebiet“, erklärt ein Duisburger Stadtsprecher. „Die Überwachung solcher Verbotszonen würde zudem Personal binden, das dann nicht flexibel einsetzbar wäre. Außerdem gehen wir davon aus, dass sich die Problematik in andere Bereiche abseits der Verbotszonen verlagern würde.“
Stadt Duisburg stockt Personal in der Silvesternacht auf
Wegen der Erfahrungen der vergangenen Jahre wird die Stadt die Einsatzkräfte in der Silvesternacht aber auf 32 Mitarbeitende aufstocken, um dann in enger Abstimmung mit der Polizei Präsenz im gesamten Stadtgebiet zu zeigen. Bereits im Vorjahr war die Zahl der Einsatzkräfte von 14 auf 28 verdoppelt worden. Der Städtische Außendienst hatte damals bei den generellen Kontrollen auch die Feuerwerksverbotszone am Zoo und Kaiserberg im Blick und dabei keine Verstöße festgestellt.
Kurz vor dem nun anstehenden Jahreswechsel nimmt die Diskussion um ein bundesweites Feuerwerksverbot Fahrt auf. Ein breites Bündnis unterschiedlicher Organisationen, darunter die Deutsche Umwelthilfe, die Gewerkschaft der Polizei, das Deutsche Kinderhilfswerk und Tierschützer, fordert unter dem Kampagnen-Titel „Böllerciao“, dass das private Knallen und Raketenzünden zum Schutz von Menschen, Tieren und Natur der Vergangenheit angehört.
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In den Niederlanden wird es bald so weit sein. Ab dem Jahreswechsel 2026/2027 dürfen Privatpersonen dort keine Feuerwerkskörper mehr abbrennen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) plädiert aktuell zwar für schärfere Regeln. So sollte nach seiner Auffassung zum Beispiel in dicht bebauten Innenstädten individuelles Feuerwerk in jeglicher Form untersagt werden können. Ein generelles Verbot lehnt Reul allerdings ab.





