Die Verbraucherzentrale an der Friedrich-Wilhelm-Straße in Duisburg feiert am Montag, 20. April, mit geladenen Gästen ihr 50-jähriges Jubiläum – aus Termingründen mit einem Jahr Verspätung. Im Februar 1975 wurde die Beratungsstelle eröffnet, die sich damals noch an der Claubergstraße befand. Die Anfragen und Themen haben sich über die Jahrzehnte verändert. So gab es zum Beispiel 1990 noch eine Telefonaktion zum „Modeartikel“ Mikrowelle.

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Paulina Weklinski, seit Februar 2019 Leiterin der Verbraucherzentrale, hat jetzt anlässlich der Feier im Archiv gestöbert und die aus ihrer Sicht fünf bewegendsten Fälle aufgelistet – mit Happy End.
Verbraucherzentrale Duisburg: Die fünf bewegendsten Fälle in 50 Jahren – mit Happy End
Platz fünf: Eine ältere Frau wendete sich mit einer Inkassoforderung in Höhe von 961,84 Euro an die Verbraucherzentrale. „Das ist ein Fall, der Jahrzehnte zurückliegt“, erklärt Wleklinski. „Damals hatte die Frau mit einem Handwerksbetrieb einen Montage- und Wartungsvertrag für Fernsehen und Telekommunikation abgeschlossen. So etwas gibt es wahrscheinlich heute gar nicht mehr.“
Jedenfalls gab es aus diesem Vertrag noch eine berechtigte offene Forderung. Allerdings hatte der Betrieb den Fall an ein Inkassobüro übergeben, das darüber hinaus Kosten geltend machte, die nach Angaben der Expertin entweder nicht korrekt oder inzwischen verjährt waren. „Am Ende wurde die Forderung auf 76,33 Euro gesenkt“, so Wkleklinski.
Hohe Telefonrechnung: Ältere Frau brauchte Hilfe
Platz vier: Eine ältere Frau wunderte sich über ihre hohen Telefonrechnungen und wollte Klarheit. Nach Prüfung der Unterlagen und Kontaktaufnahme mit dem Telefonanbieter stellte sich heraus, dass ihr immer noch ein Grundpreis für den Mobilfunkvertrag des 2020 verstorbenen Ehemannes berechnet wurde – und das, obwohl die Frau den Anbieter im selben Jahr über den Tod ihres Mannes informiert hatte.
Fast 1000 Euro hatte sie dadurch zu viel gezahlt. Mithilfe der Verbraucherzentrale wurde ihr Vertrag rückwirkend gekündigt und eine Gutschrift in Höhe von 981,56 Euro zurückgezahlt.
Ärger mit Fluggesellschaft
Platz drei: Ein Familienvater buchte für sich und seinen Sohn jeweils ein Flugticket über das Portal einer Fluggesellschaft: Hin- und Rückflug in Höhe von insgesamt 1473,02 Euro. Dann gab es eine erste Flugänderung, mit der der Mann noch einverstanden war. Als er aber schließlich über eine Annulierung des Rückflugs informiert wurde, machte er von seinem Recht Gebrauch, vom gesamten Ticketvertrag zurückzutreten. Die Fluggesellschaft erstattete trotzdem zunächst nur einen Teilbetrag in Höhe von 870,44 Euro.
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Die Verbraucherzentrale half und am Ende bekam der Familienvater die gesamte Summe erstattet – inklusive Schadensersatz mit Blick auf vergebliche Aufwendungen für die Bahnfahrten zum Flughafen.
Alleinerziehende Mutter war schockiert über hohe Stromrechnung
Platz zwei: Eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern war über eine Jahresrechnung über 2293,98 Euro für Strom von ihrem Energieversorger schockiert. Den Betrag konnte die Sozialhilfeempfängerin nicht aufbringen. Die Verbraucherzentrale überprüfte die Rechnung und den aktuellen Zählerstand: 14.697 kWh. Schnell wurde klar, dass die Verbräuche mit 23.989 kWh viel zu hoch geschätzt worden waren.
„Man kann sich nicht vorstellen, wie viele Menschen bis heute solche Rechnungen und die Zahlen nicht verstehen“, berichtet Paulina Wleklinski. „Viele wissen gar nicht, dass die Höhe der Abschläge nicht entscheidend ist, sondern der Verbrauch, und man die Zählerstände selbst ablesen kann und sollte“, so die Leiterin der Duisburger Beratungsstelle.

Der Stromanbieter hatte die Rechnung am Ende korrigiert. So gab es zur großen Erleichterung der Sozialhilfeempfängerin keine hohe Nachzahlung. Sie freute sich stattdessen riesig über ein kleines Guthaben und einen niedrigeren monatlichen Abschlag. „Das sind die schönen Momente in meinem Job“, betont Wleklinski.
Gasrechnung von über 21.000 Euro beschäftigte Expertin über Jahre
Platz eins: Ein Ehepaar erhielt von seinem Gasversorger eine Jahresrechnung in Höhe von 21.124,50 Euro. Das Paar lebte aber nur in einer 82 Quadratmeter großen Wohnung. „Es war also offensichtlich, dass da etwas nicht stimmen konnte“, erklärt die Leiterin der Verbraucherzentrale. „Der Fehler konnte aber lange nicht gefunden werden.“
Sie nahm damals Kontakt mit dem Netzbetreiber auf, denn einer der Mitarbeiter hatte den Gaszähler vor geraumer Zeit ausgetauscht. Dabei wird der Zählerstand abgelesen und auch ein Foto gemacht. Nach langem Hickhack stellte sich beim Abgleich heraus, dass ein Komma falsch gesetzt worden war.
„Der Fall hat mich trotzdem Jahre beschäftigt, weil es noch einen längeren Austausch zwischen dem Gasversorger und dem Netzbetreiber gab, bis die Sache final geregelt werden konnte“, berichtet Wleklinski. „Es mussten im Nachhinein noch weitere Rechnungen korrigiert werden. Am Ende gab es statt einer exorbitant hohen Rechnung ein Guthaben in Höhe von 2280,06 Euro, das ausbezahlt wurde. Da habe auch ich gejubelt.“
Beratungsstelle wegen Jubilarfeier geschlossen
Wegen der 50-Jahr-Feier ist die Verbraucherzentrale in Duisburg am Montag, 20. April, geschlossen, aber telefonisch von 9 bis 17 Uhr unter 0211 54 22 22 11 über das landesweite Service-Center erreichbar.
Regulär ist die Beratungsstelle an der Friedrich-Wilhelm-Straße 30 montags, dienstags und freitags von 10 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags zudem von 14 bis 17.30 Uhr geöffnet. Mittwoch ist die Verbraucherzentrale geschlossen.
Die Verbraucherzentrale Duisburg hat fünf Mitarbeitende, inklusive der Leiterin Paulina Wleklinski, und ist bis Ende 2028 finanziell gesichert.
Weitere Informationen – etwa zu den Kosten für die Beratung – gibt es online auf www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/duisburg.






