Sommerliche Temperaturen haben am Wochenende zahlreiche Menschen an die Ufer des Rheins gelockt. Wie die Polizei in Duisburg berichtet, mussten Einsatzkräfte am Samstag, 30. Mai, gegen unbelehrbare Väter einschreiten, die mit ihren Kindern trotz der bekannten Gefahren und des Badeverbots im Strom badeten – ausgerechnet an der Stelle, an der vor rund fünf Jahren drei Mädchen im Alter von 13, 14 und 17 Jahren von der Strömung erfasst wurden und ertranken.

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Es handelt sich um den Alsumer Steig in Marxloh. Dort hatte ein Zeuge jetzt am Samstag mehrere Erwachsene beim Baden im Rhein beobachtet und sie auf die Gefahren aufmerksam gemacht. Ohne Erfolg. So alarmierte er gegen 19.45 Uhr die Polizei, die noch auf dem Weg zum eigentlichen Einsatzort auf zwei Kinder im Alter von acht und elf Jahren sowie auf einen Jugendlichen (13) in nasser Badekleidung traf.
Unbelehrbare Väter baden mit ihren Kindern im Rhein bei Duisburg-Marxloh
Die Väter der beiden jüngeren Kinder befanden sich vor Ort, zeigten sich jedoch uneinsichtig und verharmlosten laut Polizei die Lebensgefahr. Da die beiden Männer trotz eindringlicher Belehrung kein Unrechtsbewusstsein zeigten, sprachen die Einsatzkräfte Platzverweise aus.
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Die Väter mussten das Rheinufer gemeinsam mit ihren Kindern verlassen. Das zuständige Jugendamt wurde über den Vorfall informiert – ebenso wie die Mutter des 13 Jahre alten Teenagers.
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Am eigentlichen Einsatzort trafen die Beamten anschließend auf vier weitere Erwachsene in nasser Badebekleidung. Diese Personen zeigten sich im Gespräch sofort einsichtig. Sie durften bleiben, jedoch nicht erneut ins Wasser gehen. Auch weitere Besucher des Rheinufers klärten die Einsatzkräfte über die erheblichen Gefahren des Rheins auf.
Polizei stellt sieben Verstöße fest und schaltet das Jugendamt ein
Insgesamt stellte die Polizei bei dem Einsatz sieben Verstöße fest. Alle Beteiligten beziehungsweise Erziehungsberechtigten bekamen Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die entsprechende Bußgelder von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen.
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Die Polizei betont: „Nehmen Sie polizeiliche und städtische Kontrollen, Platzverweise sowie Anzeigen als das, was sie sind: lebensrettende Maßnahmen! Das teuerste Bußgeld wäre im Zweifel das eigene Leben.“ Warum das so ist, erklärt die Polizei noch einmal eindrücklich.
So warnt sie vor den starken Strömungen und Wirbeln, die unter der Wasseroberfläche entstehen und selbst geübte Schwimmer binnen Sekunden in Lebensgefahr bringen können. Dies gilt auch für den massiven Schiffssog. Vorbeifahrende Frachtschiffe erzeugen enorme Wasserbewegungen. Das Wasser wird zunächst vom Ufer weggezogen und schlägt anschließend mit großer Wucht zurück. Menschen können dadurch in die Fahrrinne gerissen werden.
Außerdem sind die Buhnenfelder tückisch: Die Bereiche zwischen den Steinwällen weisen häufig tiefe Unterspülungen und starke Strömungen auf. Sie gelten als besonders gefährliche Zonen und können schnell zur Todesfalle werden.
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Die Polizei und die Stadt Duisburg kündigen an, ihre Kontrollen und Präventionsmaßnahmen fortzusetzen, um Unglücksfälle zu verhindern.






