Die Emmericher Verwaltung wird jetzt eine Vorlage erstellen, wie man eine Bettensteuer einführen könnte. Das heißt noch nicht, dass die Politik diese am Ende auch beschließen wird. Mit Spannung wird das Zahlenwerk erwartet. Kämmerer Niklas Kehren wollte mit der Abstimmung erfahren, ob der BGE Antrag vom Februar 2024 grundsätzlich bei der Politik eine Chance hat, oder ob man sich die Arbeit sparen kann. Eine gewisse Skepsis ist bei der Politik herauszuhören.

Wäre es nicht ein Nachteil für den Tourismus?

Sabine Siebers, Grünen-Fraktionschefin

„Wir haben uns gefragt, ob sich das überhaupt lohnt“, sagte Grünen-Fraktionschefin Sabine Siebers, schließlich sei dafür etwa eine halbe Stelle eingerichtet: „Was kommt dann nennenswert in den Haushalt?“ Zudem betreibe man Tourismusförderung, um attraktiv für Tagesgäste zu sein. Bald eröffne ein neues Hotel. „Wäre es nicht ein Nachteil für den Tourismus?“

Erste Schätzung: Personalkosten belaufen sich auf bis zu 40.000 Euro

Kehren konnte schon mal grob sagen, dass bei 60.000 Übernachtungsgästen und drei Euro pro Nacht pro Gast etwa 180.000 Euro generiert würden. Dem stünden Personalkosten von 30.000 bis 40.000 Euro entgegen. Letztendlich komme es auf die von der Politik beschlossene Höhe der Bettensteuer an. Zudem könne man fragen, welche Erfahrungen die Nachbarkommunen Kleve und Kalkar gesammelt hätten.

Übernachtungsgrund ist nicht mehr relevant

Übrigens: Zwischen 2012 und 2022 galt die Einführung einer Bettensteuer als sehr aufwendig für die Beherbergungsbetriebe. Denn jene, die aus beruflichen Gründen in dem Betrieb übernachteten, waren nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von der Bettensteuer auszunehmen. Also musste bei jedem Gast der Grund der Übernachtung abgefragt und dokumentiert werden.

Aber im Mai 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung revidiert und entschieden, dass eine beruflich veranlasste Übernachtung Gegenstand einer Aufwandssteuer sein kann. Der Dokumentationszwang entfällt seitdem.

Die SPD habe das fraktionsintern „kontrovers diskutiert. Wir gehen jetzt den Beschluss erstmal mit, um Zahlen zu sehen“, erklärte die Fraktionsvorsitzende Meike Schnake-Rupp.

Auch ein Aufwand für die Herbergsbetriebe

Christoph Kukulies (AfD) stimmte gegen den Beschluss. Er erinnerte, dass die Einführung auch für die Herbergsbetriebe Bürokratie und zusätzliche Kosten bedeute. Dies werde auch auf die Gäste umgelegt. „Die Bürger haben die Kohle nicht so dicke sitzen.“ Zudem nehme Kalkar nur 1,50 Euro. Das würde den Mehrwert für den Haushalt relativieren.

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Die CDU sprach sich auch für die Erstellung der Vorlage aus. Fraktionschef Sigmar Peters sagte: „Inhaltlich ist das zu diskutieren, wenn die Vorlage vorliegt.“ Bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung gab es grünes Licht.

+++ Das hatte die NRZ zuvor berichtet +++

Die Emmericher Politik soll eine Bettensteuer beschließen. Nach einem Antrag der BGE im Februar 2024 soll nun der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung damit beauftragen, eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Übernachtungssteuer zu erstellen. Das wird in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 25. März, 17 Uhr, im Ratssaal des Rathauses am Geistmarkt diskutiert.

Hotelzimmer
Emmerich kann eine Bettensteuer einführen. Das diskutiert die Politik. Die zusätzlichen Einnahmen würden dem angespannten Haushalt helfen.© picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Mit der Bettensteuer könnte sich die Einnahme-Situation der Stadt Emmerich mit ihrem angespannten Haushalt verbessern. Bis zu fünf Prozent des Übernachtungspreises hatte die BGE in ihrem Antrag als Ziel für die neue Steuer formuliert. Die Stadt Emmerich müsste für diese örtliche Aufwandssteuer eine Satzung bilden.

Verwaltung zeigt mögliche Steuerberechnung auf

Beschließt die Politik die Übernachtungssteuer, wären Beherbergungsbetriebe dazu verpflichtet, die entsprechenden Übernachtungszahlen beziehungsweise die als Bemessungsgrundlage dienenden vereinnahmten Übernachtungsentgelte in einem vorgegebenen Zeitraum mitzuteilen und die Beherbergungssteuer abzuführen. Die Überwachung und Festsetzung obliegt der jeweiligen Kommune.

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Schon jetzt zeigt die Verwaltung in der Ausschussvorlage auf, dass im Wesentlichen zwei Varianten in Frage kommen. Es kann ein absoluter Betrag pro Übernachtung je Beherbergungsgast erhöhen werden – also zum Beispiel drei Euro je Gast pro Nacht. Oder ein relativer Betrag pro Übernachtung in Abhängigkeit vom jeweiligen Übernachtungsentgelt – zum Beispiel fünf Prozent vom Übernachtungsentgelt.

Bettensteuer bringt Einnahmen und Verwaltungsaufwand

„Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante zwei, also die Anwendung eines prozentualen Satzes auf die Bemessungsgrundlage (das jeweilige aufzuwendende Übernachtungsentgelt), zu bevorzugen, da sich die Höhe der Steuer proportional zur Höhe des geleisteten Übernachtungsentgelts verhält, welches ein Ausdruck der Leistungsfähigkeit der Aufwendenden nach außen ist. Zudem ist eine Anpassung der Steuer (Satzungsänderungsbeschluss) bei einem Wertverlust aufgrund von inflationsbedingten Preissteigerungen nicht notwendig“, argumentiert die Verwaltung.

Für die Stadt Emmerich würde die Bettensteuer nicht nur neue Einnahmen bedeuten, sondern auch Aufwand. Für die Feststellung und Überprüfung der Steuer würde die Verwaltung von einer zusätzlichen halben Stelle ausgehen. Der genaue Bedarf müsste aber noch ermittelt werden.

Verwaltung sieht wirtschaftliche Machbarkeit

Die Politik soll in der Sitzung am 25. März erstmal beschließen, ob so ein Satzungsentwurf erarbeitet werden soll. Es wäre also erstmal eine grundsätzliche Bereitschaft der Politik zur Einführung der Bettensteuer gefragt. Die Verwaltung kommt nach ersten überschlägigen Berechnungen zu dem Schluss, dass die Einführung der Bettensteuer wirtschaftlich realisierbar sein könnte.

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Sofern der Haupt- und Finanzausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, wird im weiteren Ablauf ein Satzungsentwurf erstellt, der erwartete Personalaufwand beziffert und eine Prognose zum Steueraufkommen vorgenommen. Die Ergebnisse werden in einer Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung zusammengetragen.