Am späten Montagnachmittag, 18. Mai 2026, vollstreckten Bundespolizisten an der Kontrollstelle auf der Bundesautobahn 3
bei Elten einen Haftbefehl gegen einen 28-jährigen Rumänen. Der Mann war Reisender in einem Fernreisebus aus den Niederlanden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag.
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Hintergrund ist eine Verurteilung wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr. Der
Verurteilte sollte eine Geldstrafe in Höhe von 1040 Euro sowie zusätzliche Verfahrenskosten von 124,50 Euro bezahlen. Alternativ stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen im Raum.
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Da der Rumäne die geforderte Summe nicht begleichen konnte, wurde er durch die Bundespolizei festgenommen und in
die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht.
Sieben Tage Ersatzfreiheitsstrafe drohten
Am Mittwochabend, 20. Mai 2026, hat die Bundespolizei auf der Raststätte Knauheide bei Elten an der Bundesautobahn 3
einen weiteren gesuchten Mann festgenommen. Bei der Kontrolle überprüften die Beamten einen 31- jährigen polnischen Staatsangehörigen.
Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Offen war eine Geldstrafe von 140 Euro. Alternativ drohten dem 31-Jährigen sieben Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
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Der Pole konnte noch vor Ort die ausstehende Geldstrafe begleichen und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.





