Knapp eine Woche nach der Berichterstattung dieser Redaktion über Gewaltvorwürfe gegen die Jugendabteilung des Tusem Essen hat sich der Verein zu Wort gemeldet. In einer öffentlichen Stellungnahme auf seiner Homepage betont der Tusem, dass er „den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen mit größtem Ernst“ verfolge.

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Diese Redaktion hatte umfänglich über Gewaltvorfälle in der Handball-Jugend des Tusem berichtet. Ein Junge war von einem Mitspieler in der Umkleidekabine angepinkelt worden. Zudem sollen sich Mannschaftskollegen geschlagen haben. Sie sollen sich Hakenkreuze mit Duschschaum auf den Rücken gesprüht und rechtsradikale und sexistische Sprüche gerufen haben.

Eltern von Kindern, die den Verein verlassen haben, werfen den Verantwortlichen vor, nicht ausreichend konsequent auf diese Vorfälle reagiert zu haben. Sie sprechen unabhängig voneinander von einem „Klima der Angst“. Die Berichterstattung hatte ein breites Echo, vor allem in sozialen Netzwerken, hervorgerufen. Viele Eltern schilderten ähnliche Erfahrungen; einige wenige Nutzerinnen und Nutzer betrachten einen naturgemäßen Leistungsdruck in höheren Spielklassen und das Fehlverhalten von pubertierenden Jugendlichen als mehr oder weniger unvermeidlich.

Tusem Essen: „Konkrete Maßnahmen wurden angeordnet“

Vor Veröffentlichung unseres Artikels hatten wir den Tusem mit einem umfangreichen Fragenkatalog um Stellungnahmen gebeten. Als Antwort schrieb die vom Tusem beauftragte Anwaltskanzlei, dass zu allen Vorfällen, „die dem Kriseninterventionsteam, der Jugendwartin oder dem Vereinsjugendleiter bekannt wurden, einheitlich unverzüglich gehandelt wurde. Konkrete Maßnahmen – einschließlich sofortiger Trainingssperren – wurden angeordnet. Gespräche mit Betroffenen, Erziehungsberechtigten und den beschuldigten Kindern wurden geführt.“

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Weiter heißt es in der nun veröffentlichten Stellungnahme, dass bei der Frage möglicher Sanktionen „ein Verein selbstverständlich gehalten ist, sorgsam und verhältnismäßig vorzugehen und dies immer mit Blick auf den Einzelfall – Spielstärke oder andere sachfremde Erwägungen spielen hier selbstverständlich keine Rolle“. Der Spieler, der einen anderen Spieler angepinkelt hatte, war für einige Tage – konkrete Angaben zur Dauer machte der Verein nicht – suspendiert worden. In der Satzung des Tusem ist festgehalten, dass Spieler wegen „unehrenhaften Verhaltens“ dauerhaft ausgeschlossen werden können.

Fehlverhalten werde vom Tusem nicht geduldet

Der Tusem verurteilt in seiner Stellungnahme, die per Mail auch an alle Mitglieder gegangen sein soll, das in der Berichterstattung geschilderte Fehlverhalten der Kinder als „inakzeptabel“ – das „wird im Tusem nicht geduldet“. Weiter bekräftigt der Verein: „Dem wurde und wird von uns durch konsequente Prävention und entschlossenes Eingreifen im Einzelfall begegnet. Genau diesen Weg werden wir vom Tusem konsequent in der Zukunft weitergehen.“

Der Verein hat kürzlich ein umfassendes Schutzkonzept verabschiedet – „aus eigener Überzeugung und über jede gesetzliche Verpflichtung hinaus“, heißt es in der Stellungnahme des Tusem. Dafür habe es nicht der Berichterstattung bedurft. Seit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes im Jahr 2022 sind Verbände und Vereine verpflichtet, ein Schutzkonzept aufzustellen. Bis September 2026 muss es in allen Sportvereinen vorliegen. 

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Der Tusem begrüße ausdrücklich das Ziel der Berichterstattung, Kinder, Jugendliche und Eltern zu ermutigen, Missstände offen anzusprechen: „Dies entspricht der eigenen Grundhaltung des Vereins und einem der Kernziele unseres Schutzkonzepts.“