Ein Jahr nach einer spektakulären Flucht aus der geschlossenen Psychiatrie in Bedburg-Hau ist der überlebende Ausbrecher wegen Geiselnahme, besonders schweren Raubes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Kleve am Freitag. Außerdem ordneten die Richter anschließende Sicherungsverwahrung an.

Täglich (außer Samstag)

Kleve-Newsletter: Jetzt kostenlos anmelden!

Nachrichten, Service, Reportagen: Jeden Tag wissen, was in unserer Stadt los ist.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Der 44 Jahre alte Deutsche hatte schon am ersten Prozesstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der zweite Ausbrecher war von der Polizei erschossen worden, nachdem er eine unbeteiligte Frau als Geisel genommen hatte.

Laut Gericht haben der drogensüchtige 44-Jährige und ein Mittäter (37) Ende Mai 2020 zwei Pfleger mit Messern bedroht und einen der Pfleger gezwungen, sie aus der streng gesicherten Anlage zu bringen. Die Männer saßen wegen ihrer Drogensucht im sogenannten Maßregelvollzug in der Anstalt am Niederrhein. Der Angeklagte war laut Bundeszentralregister 17 Mal vorbestraft, meist wegen Drogendelikten und Beschaffungsdiebstählen.

Die Ausbrecher flohen laut Gericht mit dem gestohlenen Auto des Pflegers in einer nächtlichen Fahrt über Holland bis Aachen. Dort hatte die Polizei die Flüchtigen am folgenden Tag aufgespürt. Der 44-Jährige hatte sich unmittelbar vor der Festnahme von seinem Begleiter getrennt und war ganz in der Nähe überwältigt worden, nachdem ihn ein Polizeihund attackiert und gebissen hatte.

Prozess wegen Ausbruch und Geiselnahme: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Auslöser für die Flucht sei bei dem 44-Jährigen ein Gerichtsbeschluss gewesen, dass er nach seinem Maßregelvollzug zur Drogenentgiftung wegen zweier alter Straftaten wieder in reguläre Haft kommen sollte, hatte die Anwältin im Prozess betont. Das habe ihn völlig aus der Bahn geworfen. Am Abend des Ausbruchs habe er das Gefühl gehabt, keine Kraft mehr zu haben, hatte der groß gewachsene Angeklagte mit Glatzkopf und auffälligen Nackentattoos vor Gericht berichtet.

Ein Gebäude der psychiatrischen Klinik in Bedburg-Hau.
Ein Gebäude der psychiatrischen Klinik in Bedburg-Hau.© dpa | Arnulf Stoffel

Die beiden Männer betraten laut Gericht gegen 22.20 Uhr den Aufenthaltsraum der beiden Nachtschicht-Pfleger. Sie hätten sie mit einem selbst gebastelten Rasierklingen-Messer und einem Küchenmesser bedroht. Einen Pfleger sperrte der 44-Jährige in einen Raum ein, wie er vor Gericht zugab. Den anderen zwang er, den Pförtner unter einem Vorwand zum Öffnen der Sicherheitsschleuse zu bringen. „Wenn sich die Schleuse nicht öffnet, überlebst Du das nicht“, hatte der Angeklagte dabei gedroht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Verurteilte können eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen. (dpa)