Das Urteil im Gerichtsverfahren gegen den Bordellbetrieb „FKK van Goch“ in Goch ist gefällt. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve hat die beiden Angeklagten wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 18 Fällen verurteilt.

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Für die 60-jährige Frau wurde Vorverurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit einberechnet, beim den 57-jährigen Mann eine solche Strafe von elf Monaten. Darüber hinaus wurde gegen beide Angeklagten angeordnet, dass der „Wert von Taterträgen“ in Höhe von gut 200.000 Euro als Gesamtschuldner eingezogen werde.

Die Anklagevorwürfe wurden zusammengefasst beschränkt: Untersucht wurde demnach der Zeitraum 2013 bis Frühjahr 2016. Nach den Feststellungen der Kammer sollen die beiden Angeklagten in der Zeit Umsatzsteuern in Höhe von rund 200.000 Euro hinterzogen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Angeklagte können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.