Kalkar. Künstler Porwol muss die Reinigung des Kriegerdenkmals nicht bezahlen. Bürgermeisterin Britta Schulz: „Hätte ich ihn freundlich fragen sollen?“

Der Klever Künstler Wilfried Porwol muss nicht für den finanziellen Schaden am Kriegerdenkmal in Kalkar aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Porwol sollte für die Beseitigung der Graffiti am Kriegerdenkmal 2.436,66 Euro zahlen. Ein entsprechender Bescheid ging bei ihm am 19. Oktober 2020 ein. Dagegen hatte er geklagt und vom Gericht Recht bekommen.

Säuberungen hätten nicht sofort erfolgen müssen

In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es, dass die sofortige Beseitigung der Graffiti durch die Stadt Kalkar nicht notwendig gewesen sei. „Die Beseitigung der Graffitis war nicht derart außergewöhnlich dringlich, dass sie dem Kläger nicht zunächst durch Verwaltungsakt – gegebenenfalls unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit mit gleichzeitiger Zwangsgeldandrohung – innerhalb einer kurzen Frist hätte aufgegeben werden können“, so das Gericht. Insofern sei der Sofortvollzug nicht notwendig gewesen.

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Das Gericht stellte ferner fest, dass der Schaden an dem Kriegerdenkmal nicht größer geworden wäre, wenn man noch etwas gewartet hätte. „Insbesondere hat die Beklagte [die Stadt Kalkar, Anm. d. Red.] selbst die Graffitis zum Teil erst nach einigen Tagen entfernen lassen“, so das Gericht.

Kalkar prüft eine Revision

Bürgermeisterin Britta Schulz kann das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht nachvollziehen, es widerspreche ihrem Rechtsempfinden: „Soll ich jetzt jemanden, der etwas beschmiert, kaputt gemacht und beschädigt hat, jetzt auch noch anrufen und ihn fragen, ob er so freundlich wäre, es wieder zu reparieren?“ Die Stadt Kalkar werde jetzt überprüfen lassen, ob eine Revision möglich ist: „Wenn es möglich ist, dann werden wir diese auch beantragen. Was ich anfange, das bringe ich auch gerne zu Ende“, so Schulz. Wenn sie dann noch einmal verlieren sollte, würde sie den Fall auch wirklich zu den Akten legen: „Dann ist gut.“