Die Bundespolizei hat in den vergangenen Tagen im Grenzgebiet zu den Niederlanden sowie an mehreren Kontrollpunkten unter anderem in Kleve und Emmerich zahlreiche Haftbefehle vollstreckt. Mehrere Personen wurden dabei wegen offener Geldstrafen oder Erzwingungshaft festgenommen. In den meisten Fällen konnten die Betroffenen die drohenden Ersatzfreiheitsstrafen durch die Zahlung der offenen Beträge abwenden.
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Den Auftakt machte am Freitag, 15. Mai, eine Kontrolle am Bahnhof Kleve. Dort überprüften Beamte der Bundespolizei eine 34-jährige Frau, die zuvor mit dem RE10 angekommen war. Die Frau zeigte ein Lichtbild ihres Personalausweises.
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Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Die Frau hätte eine Geldstrafe in Höhe von 2912 Euro zahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 52 Tagen verbüßen müssen. Da sie den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Dinslaken gebracht.
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Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, 16. Mai, kontrollierten Bundespolizisten auf der A3 an der Raststätte Knauheide bei Elten einen 32-jährigen Mann. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Offen waren eine Geldstrafe von 2240 Euro, Bearbeitungskosten von 18,98 Euro sowie eine Restgeldstrafe von 486,39 Euro.

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Alternativ hätten ihm 32 Tage Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Der Mann wurde zunächst festgenommen, konnte die offene Summe von insgesamt 2745,67 Euro jedoch begleichen und anschließend seine Reise fortsetzen.






