Am Mittwoch, 20. Mai 2026, gegen 11.36 Uhr stellte ein Kradfahrer der Klever Polizei zwei augenscheinliche Kinder fest, die mit Elektrorollern auf dem rechten Radweg der Altkalkarer Straße in Kalkar in Fahrtrichtung Gocher Straße fuhren. An den beiden Fahrzeugen waren keine Versicherungsplaketten angebracht.

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Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um 25-km/h-Elektroroller aus China handelt, die nicht über eine Betriebserlaubnis verfügen. Somit handelt es sich nicht um Elektrokleinstfahrzeuge und sie sind fahrerlaubnispflichtig. Es bestand auch kein Versicherungsschutz. Die beiden Kinder waren 9 und 11 Jahre alt, hätten also selbst mit zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen nicht fahren dürfen. Gegen die Mutter als Halterin der beiden Fahrzeuge wurde gesondert Anzeige erstattet.
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Die Polizei Kleve weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass nur Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) mit entsprechender Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz (einschließlich am Fahrzeug angebrachter Plakette) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das erforderliche Mindestalter der Fahrerinnen oder Fahrer beträgt 14 Jahre.







