Kriminalität
Sexualstraftäter aus Moers darf nicht abgeschoben werden
Moers/Münster. Ein ausreisepflichtiger Sexualstraftäter aus Moers darf erstmal nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das entschied nun das Gericht. Die Details.

Ein Sexualstraftäter aus Moers darf vorerst nicht abgeschoben werden, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. © Guido Kirchner/dpa | Guido Kirchner

